Selbständige in der GKV

Gesetzliche Krankenversicherung

Selbständige haben grundsätzlich die Wahl zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Verbleiben Sie in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, so ist ihr GKV-Beitrag an das Einkommen gekoppelt.

Fällig werden 14,6% des Bruttomonatseinkommen + 1,7% individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Dazu kommen 3,4% Pflegezusatzversicherung wenn man Kinder hat und 4,0% wenn man keine Kinder hat.
Der Maximalbetrag für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt im Jahr 2024
1019,48 Euro monatlich wenn man Kinder hat und
1050,52 Euro wenn man keine Kinder hat.

Die 14,6% Krankenkassenbeitrag werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig. Dies ist die Einkommensgrenze bis zu der der Beitrag errechnet wird. 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5175 Euro monatlich. Für einen Selbständigen oder Freiberufler ist es somit egal ob er 5500 Euro oder 7000 Euro monatlich verdient. Bezahlt werden muss der GKV-Höchstbeitrag von 1019,48 Euro bzw. 1050,52 Euro.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht nur der Selbständige, sondern auch die Kinder des Selbständigen und der Ehepartner abgesichert. Dabei ist egal wieviele Kinder man hat. Dies nennt man Familienversicherung. Dies ist einer der Punkte warum manche Selbständige mit Familie dennoch lieber gesetzlich versichert bleiben.

PKV Vergleich Selbständige:

In die private Krankenversicherung wechseln

Alternativ können alle Selbständigen in die private Krankenversicherung wechseln. Sie müssen nicht die Angestellte eine Einkommensgrenze, d.h. eine Versicherungspflichtgrenze einhalten. Es reicht ein Kündigungsschreiben mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende an die gesetzliche Krankenkasse. Da in Deutschland Versicherungspflicht herrscht, wir die Kündigung aber erst dann wirksam, wenn man von der neuen Versicherung aufgenommen wurde und dies der alten Krankenversicherung auch mitgeteilt wurde.

Eine Ausnahme bilden Künstler und Publizisten. Diese sind in der Künstlersozialkasse pflichtversichert, da sie wie Angestellte behandelt werden. Man muss die Versicherungspflichtgrenze überschreiten um als Künstler oder Publizist in die private Krankenversicherung zu wechseln. Wechsel der Künstler oder Publizist in die private Krankenversicherung, so erhält er von der Künstersozialkasse einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent seines Beitrages.

Kostenvergleich Selbständige private und gesetzliche Krankenversicherung:

Beispielrechnung

Selbständiger 40 Jahre, keine Familie, 60.000 Euro Jahreseinkommen

Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung:

Fällig werden 14,6% des Bruttomonatseinkommens + 1,7% individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
4,0% wenn man keine Kinder hat.
Der Beitrag für den Selbständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt im Jahr 2024
1050,52 Euro.

Kosten in der privaten Krankenversicherung:
Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Leistungen und Gesundheitszustand.
Wir rechnen mit einem Beitrag von 360 Euro monatlich.

Der Selbständige hat einen monatlichen Kostenvorteil von 690,52 Euro. Er hat nicht einmal eine sehr günstige private Krankenversicherung, spart aber dennoch fast 700 Euro monatlich.

Beispielrechnung 2:

Selbständiger 45 Jahre, Ehepartner(arbeitslos), 2 Kinder, 50.000 Euro Jahreseinkommen, 4166,66 € pro Monat

Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung:

608 Euro Krankenkassenbeitrag (14,6%)
70,83 Euro Zusatzbeitrag der Krankenkasse (1,7%)
141,55 Beitrag Pflegepflichtversicherung (3,4%)

Gesamtkosten gesetzliche Krankenversicherung: 820,38 Euro monatlich

Kosten in der privaten Krankenversicherung:

Beitrag Selbständiger, 45 Jahre: 430 Euro monatlich
Beitrag Ehepartner: 280 Euro monatlich
Beitrag Kinder: 2x 120 Euro monatlich

Gesamtkosten: 950 Euro monatlich

In der privaten Krankenversicherung kann der Selbständige seine Familie nicht kostenfrei mit versichern. Für jedes Familienmitglied muss ein extra Vertrag abgeschlossen und ein eigener Beitrag gezahlt werden. Darum sind die Kosten hier etwas höher als in dere gesetzlichen Krankenversicherung. Natürlich hat der Selbständige in der PKV weitaus bessere Leistungen.

Arbeitet hingegen der Ehepartner in der Beispielrechnung 2, so ist er/sie meist gesetzlich versichert. Somit muss der Hauptverdiener keinen extra Beitrag für den Ehepartner bezahlen, weil dieser bereits versichert ist.

Was ist nun billiger für Selbständige, PKV oder gesetzliche Krankenversicherung?

Es kommt auf den Einzelfall und die Umstände an. Ist der Selbständige Single, so ist die PKV meist deutlich günstiger. Hat der Selbständige eine Familie, so kommt es auch wieder auf die Umstände an. Wieviele Kinder gibt es (jedes Kind kostet extra), arbeitet der Ehepartner (arbeitet er, so hat er meist eine eigene Krankenversicherung). Soll sich die Familiensituation in kommenden Jahren verändern ? Wenn Ja, dann sollte man im Hinterkopf behalten, dass ein Wechsel zurück zur GKV nicht ohne weiteres möglich ist.

Ich bin nebenberuflich selbständig. Kann ich mich privat versichern ?

Wer als Angestellter sozialversicherungspflichtig bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, ist gesetzlich versichert und muss sich in der Regel keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge entrichten. Vorraussetzung ist aber, dass Zeitaufwand und
Einkommen aus der Selbständigkeit niedriger sind als das Gehalt der Angestelltentätigkeit.

Ist das Einkommen aus der Selbständigkeit höher, so wird man als Selbständig eingestuft. Man muss sich nun selbst versichern (PKV oder GKV). Bleibt er in der GKV, so muss er nachweisen wie hoch sein Einkommen ist (daran bemisst sich sein Beitrag). Zudem muss er seinen Beitrag alleine tragen, da er keinen Arbeitgeberanteil hat. Er ist zwar möglicherweise noch angestellt. Jetzt ist aber die Angestelltentätigkeit die Nebentätigkeit.

Kann man zurück in die GKV Wechseln?

Beiträge steigen mit den Jahren, die Familiensituation ändert sich. Einige Selbständige wollen nach Jahren in der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dies ist aber nur in Ausnahmefällen möglich. Wenn seine Selbständigkeit aufgibt (oder nur noch nebenberuflich betreibt) und Angestellter wird, der wechselt automatisch zurück in die GKV.
Eine Ausnahme ist wenn er über 69.300 Euro pro Jahr verdient. Jetzt kann er nicht zurück, er liegt über der Versicherungspflichtgrenze.

Schwierig ist es auch wenn man als Selbständiger das 55. Lebensjahr erreicht hat. In diesem Fall dürfen Selbständige nur in die GKV wechseln, wenn sie ihre Selbständigkeit aufgeben, danach kein versicherungspflichtiges Einkommen erzielen und ihr Ehepartner Mitglied in der GKV ist – dann ist die kostenlose Mitversicherung erlaubt.