Arbeitgeberzuschuss

Privatversicherte erhalten von ihren Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. In der GKV spricht man von einem Arbeitgeberanteil, in der PKV von einem Arbeitgeberzuschuss. Der Maximalbetrag ist die Hälfte des GKV-Höchstbetrages. Der durchschnittliche Höchstbetrag liegt im Jahr 2024 bei 843,52 Euro monatlich.

Somit beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss im Jahre 2024 421,76 Euro zur privaten Krankenversicherung und 87,98 Euro zur privaten Pflegeversicherung. Gesamt sind dies maximal 509,74 Euro, die der Privatversicherte als Arbeitgeberzuschuss erhalten kann. Der maximale Arbeitgeberzuschuss gilt für alle Familienmitglieder. Man hat seinen Zuschuss aufgebraucht, so erhält man keinen weiteren Zuschuss für Kinder oder Ehepartner.

Der Arbeitgeberzuschuss in der PKV berechnet sich wie folgt:

Beitragssatz in der GKV: 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen
Individueller Zusatzbeitrag der Krankenkassen: 1,7 Prozent vom Bruttoeinkommen
Beitragssatz gesamt: 16,2 Prozent
Arbeitgeberanteil: 8,1 Prozent

Ist es für den Arbeitgeber verpflichtend einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu zahlen?

Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet. Den Pflichtzuschuss überweist der Arbeitgeber direkt auf das Konto des Angestellten. Bei gesetzlich Versicherten würde der Beitrag direkt an die Krankenkasse überwiesen werden. Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ist steuerfrei.

Arbeitgeberzuschuss für Familien

Der Arbeitgeberzuschuss steht nicht nur dem Versicherten, sondern auch der gesmten Familie zu. Allerdings gilt die Deckelung durch die Beitragsbemessungsgrenze. Exklusive Pflegeversicherung kann der Arbeitgeberzuschuss maximal 421,76 Euro pro Monat betragen.

Angestellter mit 6.000 Euro Bruttogehalt pro Monat
PKV-Tarif kostet 600 Euro monatlich.
Der Arbeitgeberzuschuss beträgt somit 300 Euro monatlich. Der Angestellte hat jetzt noch 121,76 € übrig, die er als Familienzuschuss bzw. Arbeitgeberzuschuss geltend machen kann wenn sein Ehepartner oder Kinder privat versichert sind. Alles was die 121,76 Euro übersteigt, das muss der Angestellte jedoch selbst bezahlen.

In der PKV gilt nicht das Prinzip der Familienversicherung Für jedes einzelne Familienmitglied muss man in der PKV einen eigenen Tarif auswählen. Wieviele Kinder man hat ist für den Arbeitgeberzuschuss nicht relevant. Es gilt der kombinierte Maximalbetrag von 421,76 Euro für alle.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss für Familien?

Dies hängt davon ob wie sehr der Hauptversicherte den Arbeitgeberzuschuss ausreizt. Hat er einen Tarif von 350 Euro monatlich, so beträgt der Arbeitgeberzuschuss für ihn selbst nur 175 Euro monatlich. Es bleiben somit 246,76 Euro monatlich über, die als Familienzuschuss für die PKV-Beiträge der eigenen Familienmitglieder verwendet werden können.

In der Praxis schöpft der Hauptversicherte allerdings einen großen Teil des Arbeitgeberzuschusses selbst aus.

Wann habe ich als Familie kein Anrecht auf einen Arbeitgeberzuschuss des Hauptversicherten mehr ?

Wenn Sie selbst einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Dann unterliegen sie der Versicherungspflicht und dies macht eine eigenständige Absicherung in der GKV notwendig.

Was ist wenn der Versicherte in Rente geht ?

Es gibt jetzt keinen Arbeitgeber mehr. Meist haben Sie jedoch einen Anspruch auf Beitragszuschuss durch den jeweiligen Rentenversicherungsträger.