Als Freiberufler haben Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare die Möglichkeit sich jederzeit privat zu versichern.
Angestellte Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare hingegen müssen wie andere Angestellte die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) von 69.300 Euro Jahresbruttoeinkommen übersteigen, damit sie sich privat versichern dürfen.
Liegt das Jahreseinkommen unter dieser Grenze, so besteht die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung.
PKV für Rechtsanwälte im Vergleich:
Versorgungswerk bei Steuerberatern und Rechtsanwälten
Erklärung: Ein Versorgungswerk ist eine Versorgungseinrichtung mit dem Ziel für die Berufstätigen einer Branche oder eines Berufsverbandes eine Altersvorsorge, Arbeitskraftsicherung und Hinterbliebenenvorsorge bereitzustellen. Es fungiert somit als gesetzliche Rentenversicherung für Freiberufler.
Versorgungswerke existieren für Apotheker, Ärzte, Architekten, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte und zum Teil Psychotherapeuten und Ingenieure.
Wie funktioniert das Versorgungswerk ?
Die Mitglieder zahlen Beiträge entsprechend ihres Einkommens ein. Die Beitragshöhe wird analog zum Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzt.
Versorgungswerk und GKV
Im Rentenalter kann man als Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner(VdR) oder als Freiwilliges Mitglied geführt werden. Steuerberater und Rechtsanwälte werden als freiwilliges Mitglied der GKV geführt.
Rentner in der KVdR müssen nur auf manche Einkommensarten den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen.
Als freiwilliges Mitglied spielen alle Einkünfte (Kapitalerträge, Miete, Dividende, Geld aus dem Versorgungswerk) eine Rolle.
Da die Rente für Mitglieder im Versorgungswerk meist deutlich höher ist als in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann es schnell dazu führen, dass man als Freiberufler den Höchstbetrag (2024 sind dies 1019,48 € wenn Kinder vorhanden sind)
Als Versorgungswerk-Rentner(freiwilliges Mitglied in der GKV) erhalten Sie vom Versorgungswerk keinerlei Zuschuss auf ihren GKV-Beitrag. Haben Sie zusätzlich eine gesetzliche Rente, so zahlt die gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss von Antrag Zuschuss 7,3% auf den Teil der gesetzlichen Rente.
Als Versorgungswerk Rentner hat man mit 14,0 % einen geringeren Beitragssatz als üblich (sonst 14,6%)
Zu den 14% kommt noch der Zusatzbeitrag der Krankenkassen von durchschnittlich 1,7% sowie die Pflegepflichtversicherung (3,4% mit Kindern und 4,0% ohne Kinder)
Rechenbeispiel Kinderloser Versorgungswerk-Rentner mit Rente von 4.000 Euro + gesetzlicher Rente von 600 Euro:
14,0% von 4.000 Euro = 560 Euro Krankenkassenbeitrag
1,7% von 4.000 Euro = 168 Euro Zusatzbeitrag
4,0% von 4.000 Euro = 160 Euro Pflegepflichtversicherung
Dies macht zusammen 888 Euro, die der Versorgungswerk-Rentner als freiwilliges Mitglied in der GKV monatlich zahlen muss.
Hinzu kommt aber noch der Anteil aus der gesetzlichen Rente.
14,6% von 600 Euro = 87,6 € Krankenkassenbeitrag
1,7% von 600 Euro = 10,2 € Zusatzbeitrag
97,8 € Gesamtbeitrag Krankenkasse
Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte der Kosten: 48,9 €
Sie tragen die andere Hälfte in Höhe von 48,9 € + die Kosten für die Pflegeversicherung.
4,0% von 600 Euro = 24 € Beitrag Pflegepflichtversicherung.
Sie zahlen somit 72,9 Euro Krankenkassenbeitrag monatlich aus dem Anteil, welcher sich aus ihrer gesetzlichen Rente errechnet.
888 Euro (Krankenkassenbeitrag aus der Versorgungs-Werk-Rente) + 72,9 € (Eigenanteil aus Rente der gesetzlichen Krankenversicherung) sind zusammen 960,90 € und somit nahe am Höchstbetrag von 1050,52 Euro monatlich (Kinderlose)
Würden noch andere Einkünfte im Alter bestehen, so würden sich die Beträge nochmals erhöhen.
Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der monatliche Beitrag nach dem Einkommen. Es sind 14,6% vom Bruttogehalt + 1,7% individueller Zusatzbeitrag + 3,4 % Pflegepflichtversicherung (mit Kindern) bzw. 4,0 % Pflegepflichtversicherung (Kinderlose). Angestellte Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, usw. haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Dieser kann maximal die Höhe des Arbeitgeberzuschusses betragen, den es geben würde, wenn der angestellte Arzt/Rechtsanwalt/Steuerberater in der GKV wäre.
In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag hingegen nicht vom Einkommen ab, sondern vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Die PKV ist somit bestens geeignet für Steuerberater oder Rechtsanwälte, die gut verdienen und eine gute Absicheurng wünschen.
Sind Rechtsanwälte und Steuerberater in der GKV, so erhalten Sie die gleichen Leistungen wie alle anderen Versicherten auch. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt. In der PKV hingegen kann man zwischen sehr vielen Tarifen und Zusatzversicherungen wählen. Diese passgenaue Gesundheitsversorgung kann zu höheren Kosten führen, muss aber nicht.
Als Privatversicherter hat man mehr Flexibilität in Bezug auf die Arztwahl, Behandlungen, Ein-Bett-Zimmern. Man kann oft schneller zum Facharzt, alternative Heilbehandlungen werden übernommen und vieles mehr. So übernehmen Krankenkassen oft mehr als den 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte.
Ob die gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung für Rechtsanwälte und Steueberater besser ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab.
- gibt es schwere Vorerkrankungen ? Hier kann es schwer werden eine passende private Krankenversicherung zu finden. Möglicherweise kommt es zu erheblichen Risikozuschlägen oder sogar Leistungsausschlüssen. Die PKV kann den Antrag auch ganz ablehnen. Eventuell muss man hier in die GKV, kann aber Zusatzversicherungen bei Privatversicherern abschliessen
- Ist man Angestellt oder Selbständig ? Ist man angestellt, so hat man einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Dieser beträgt maximal 509,74 Euro monatlich. Der Arbeitgeberzuschuss gilt nicht nur für den eigenen Tarif, auch der mitversicherte Ehepartner und die Kinder bekommen ihn.
Allerdings gibt es den Arbeitgeberzuschuss nur 1x. Bezahlt man selbst den Höchstsatz in der PKV und hat keinen Arbeitgeberanteil mehr über, so erhalten auch der Ehepartner und die Kinder keinen.
Man müsste für die Kosten somit zu 100% alleine aufkommen.
Ist man selbständiger Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar, so zahlt man die Kosten für die private Krankenversicherung zu 100% selber. Auch die Kosten für den Ehepartner und die Kinder. Dies können über 300 Euro für den Ehepartner sein. Kindertarife gibt es meist ab 100 Euro monatlich.
Ist der Ehepartner hingegen berufstätig und angestellt, so ist der in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Somit muss der Ehepartner nicht versichert werden.
PKV-Beiträge von der Steuer absetzen:
Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag der Privaten Krankenversicherung beläuft sich auf die Höhe der Basisvorsorge, vergleichbar mit der Vorsorge in der GKV.
Zu 100 Prozent können außerdem die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Beiträge, die über die Basisabsicherung hinaus gehen können nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie zusammen mit der genannten Basisabsicherung unter gewissen Höchstgrenzen liegen:
Arbeitnehmer, Rentner und Beihilfeberechtigte: 1.900 Euro jährlich (Stand: 2024)
Selbstständige und Freiberufler: 2.800 Euro jährlich (Stand: 2024)
Die Versicherung teilt Ihnen 1 x jährlich mit, welche Höhe und welcher Teil des Beitrags Ihrer Privaten Krankenversicherung bei der Steuererklärung angegeben werden kann.
PKV Tarife für Steuerberater und Rechtsanwälte 2024
Steuerberater und Rechtsanwälte haben wie andere Selbständige auch die unterschiedlichsten Präferenzen, finanziellen Möglichkeiten, Familienkonstellationen und Bedürfnisse. Dementsprechend ist es schwer Tarife zu nennen.
Für sehr viele Freiberufler wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ärzte, usw. werden von privaten Krankenversicheuerngen Gruppentarife angeboten. Diese sind oft stark rabattiert. Anwaltsvereine kooperieren z.B. mit verschiedenen Versicherungen, damit günstige Gruppentarife angeboten werden können. Ebenso gibt es Gruppentarife für Steuerberater, Notare, Ärzte und z.B. Zahnärzte.
Die DKV wirbt mit einer Gruppenversicherung für Steuerberater. Schon über 15.000 Steuerberater sind in der DKV.