PKV für Freiberufler

  1. Wahlfreiheit für Freiberufler

Freiberufler haben in Deutschland die freie Wahl ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Entgeltgrenzen wie eine Jahresarbeitsentgeltgrenze(Versicherungspflichtgrenze) spielen bei Ihnen keine Rolle. Für sie gelten genau die gleichen Regeln wie für Selbständige. Auch ist die Einkommenshöhe nicht an die Beiträge in der PKV gekoppelt. Für die Beitragshöhe spielen vielmehr Gesundheitszustand und Eintrittsalter eine Rolle.

Die beste PKV für Freiberufler im Vergleich:

In der freiwilligen GKV hingegen ist das Einkommen an den Beitrag gebunden. Nicht selten zahlen Freiberufler hier den Höchssatz von 1019,48 Euro monatlich. Nämlich dann wenn sie über der Beitragsbemessungsgrenze von 5175 Euro (2024) liegen.
Somit ist die GKV für Freiberufler nicht nur deutlich teurer, auch die Leistungen sind im Vergleich zur PKV stark eingeschränkt. Der Gesetzgeber definiert den Leistungskatalog. In der PKV hingegen hat man eine maßgeschneiderte Gesundheitsversorgung und kann aus zahlreichen Leistungen wie Chefarztbehandlung, 1-Bett-Zimmer, Krankentagegeld, usw. auswählen.
Sowohl leistungsstarke Komfort- oder Premiumtarife können gewählt werden, als auch Kompakttarife, Standardtarife oder der Basistarif.

Je jünger und gesünder ein Freiberufler ist, desto günstiger wird auch sein PKV-Tarif ausfallen. In der Praxis haben gut verdienende Freiberufler in der privaten Krankenversicherung einen günstigeren Tarif als in der gesetzlichen Krankenversicherung und zudem bessere Gesundheitsleistungen.

2) Merkmale von Freiberuflern

Freiberufler sind keine freien Mitarbeiter oder Freelancer, sondern Anhänger von freien Berufen wie Ärzte, Apotheker, Notare, Übersetzer, Journalisten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater. Es sind Katalogberufe,, welche in Paragraph 18 des Einkommensteuergesetzes beschrieben werden.

Es ist eine in Selbständigkeit ausgeübte künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit, die auf einer bestimmten Qualifikation beruht. Meist braucht man ein Hochschulstudium als formale Legimitation um den Status eines Freiberuflers zu erlangen.
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden.

Typische freiberufliche Berufe im Gesundheitswesen sind

  • Arzt oder Ärztin
  • Heilpraktiker
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Physiotherapeuten

Berufe im Rechtswesen oder Steuerwesen sind

  • Rechtsanwälte
  • Patentanwälte
  • Notare
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Steuerbevollmächtigte
  • Vereidigte Buchprüfer und Buchrevisoren
  • Volks und Betriebswirte (wenn in beratender Funktion)

Naturwissenschaftliche und technische Berufe

  • Vermessungsingenieure
  • Ingenieure
  • Handelschemiker
  • Architekten
  • Lotsen
  • Biologen
  • Chemiker
  • Informatiker
  • Gutachter für Umweltfragen
  • Vereidigte Sachverständiger

Dazu kommen noch Hebammen, Diplom-Psychologen, Heilmasseure, Hauptberufliche Sachverständige.

  1. Angestellte Mitglieder freier Berufe

Für angestellte Ärzte, Notare, Steuerberater, usw. gilt die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro (2024). Erst ab dieser Grenze dürfen sie sich privat versichern lassen. Es gilt für sie die Gleiche Einkomensgrenze wie für andere Angestellte.

  1. Funktion des Versorgungswerks für Freiberufler

Freiberufler sind meist Mitglied eine Versorgungswerk. Ein Versorgungswerk ist ein System der Pflichtversorgung für freiberufliche Berufe. Über das Versorgungswerk werden Alters-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und und Hinterbliebenenrente bezahlt. Es ist somit eine „gesetzliche Rentenversicherung“ für Freiberufler.
Für die meisten Freiberufle rist der Eintritt in ein Versorgungswerk Pflicht.
Dazu gehören Ärzte, Apotheker, Architekten, Psychotherapeuten, Tierärzte, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.

Leistungen zur gesetzlichen Rente werden aus Rücklagen im Versorgungsweerk bezahlt. Nicht aus dem Umlageverfahren wie z.B. in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenzahlungen sind meist deutlich höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung.

  1. Versorgungswerk und Krankenversicherung für Freiberufler

Mitglieder eines Versorgungswerks könne sich privat oder gesetzlich versichern. Gerade im Alter ergeben sich daraus Konsequenzen, die wir hier näher erläutern:

Vor der Rente ist für Freiberufler und andere Selbständige alles gleich. Ist man in der gesetzlichen Krankenversicheurng, so richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. In der PKV richtet sich der monatliche Beitrag nach Alter und Gesundheitszustand. Eventuell noch nach Vorerkrankungen.

In der Rente beziehen Freiberufler in der Regel eine Rente aus dem Versorgungswerk. Das Versorgungswerk bezuschusst die Krankenversicherungsbeträge im Alter nicht. Man hat sie weiter zu 100% selbst zu tragen. Dies gilt sowohl für PKV als auch für GKV.

In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden bei der Bemessung der Beiträge für den Freiberufler nicht nur die Rente, sondern auch alle anderen Einkünfte hinzugezogen. Mieten, Pachterträge, Kapitalerträge, usw. Dies kann dazu führen, dass der Freiberufler auch in der Rente den Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicheurng zahlt.

Einen Zuschuss erhält er nicht.

Als freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Freiberufler zahlt man einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % auf das Bruttoeinkommen(wenn man auf das Krankentagegeld verzichtet) und einen Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 1,7%. Dazu kommen 3,4% Pflegebeitrag (mit Kindern) oder 4,0% Pflegebeitrag (ohne Kinder).

In diesem Beispiel gehen wir darauf ein was für Belastungen sich die Freiberufler im Alter wegen der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben:

Freiberufler ohne Kindern in Rente:

3500 Euro Versorgungswerk-Rente
400 Euro gesetzliche Rente
400 Euro Betriebsrente

3500 Euro Versorgungswerk-Rente:
14% Beitrag: 490 Euro
1,7% Zusatzbeitrag: 59,5 Euro
4% Pflegebeitrag: 140 Euro
Gesamt: 689,5 Euro GKV Beitrag

400 Euro gesetzliche Rente
14,6% Beitrag: 58,4
1,7% Zusatzbeitrag: 6,80 Euro
4% Pflegebeitrag: 16 Euro

Gesamtbetrag GKV-Beitrag aufgrund gesetzlicher Rente: 81,2 Euro

Zuschuss gesetzliche Rentenversicherung zur GKV: 29,2 Euro (Hälfte Krankenkassenbeitrag)
Zuschuss 1,7% Zusatzbeitrag: 3,40 Euro
Zuschuss Pflege 1,7%: 3,4 Euro (Sie erhalten 50% Zuschuss von einem 3,4% Pflegebeitrag. Der kinderlose Freiberufler hat einen Pflegebeitrag von 4,0%. Die 0,6% Differenz muss er wegen Kinderlosigkeit selber übernehmen.

Zuschussbeitrag: 36 Euro
Eigener Beitrag: 45,2 Euro

400 Euro Betriebsrente
14% Beitrag: 56 Euro
1,7% Zusatzbeitrag: 6,80 Euro
4% Pflegebeitrag: 16 Euro

Gesamtbeitrag GKV wegen Betriebsrente: 78,8 Euro

Gesamtbetrag wegen der Versorgungswerk-Rente: 689,5 Euro gesetzlicher Beitrag
Eigener Beitrag wegen gesetzlicher Rente 45,2 Euro GKV Beitrag
Gesamtbeitrag GKV wegen Betriebsrente: 78,8 Euro GKV Beitrag

Gesamtbetrag: 813,5 Euro. Dies macht einen monatlichen Gesamtbetrag von 813,5 Euro an die gesetzliche Krankenkasse.
Die Versorgungswerk-Rente und die Betriebsrente als Messbetrag zur GKV werden nicht bezuschusst, lediglich für die gesetzliche Rentenversicherung gibt es einen Zuschuss.

PKV und Versorgungswerk im Alter:

Auch die PKV wird vom Versorgungswerk im Alter nicht bezuschusst. Allerdings hat der Freiberufler hier mehr Möglichkeiten. Erst einmal fällt der gesetzliche 10% Zuschlag (im Jahre 2000 eingeführt) ab diesem Alter weg. Dann kommen Altersrückstellungen zum Tragen. Diese senken den PKV-Beitrag und sorgen dafür, dass die Kosten nicht explodieren. Dazu kommen oft noch Beitragsentlastungstarife, die von Freiberuflern oft im Rahmen von Gruppentarifen oder Gruppenversicherungen abgeschlossen werden.

z.B. hat die Allianz eine Kooperation mit dem Marburger Bund und bietet in ihren Ärztetarifen zusätzliche beitragsentlastende Maßnahmen an, die dann im Alter zum Tragen kommen.

Zusätzlich hat man als Privatpatient die Möglichkeit Basistarife, Kompakttarife, usw. zu wählen. Den Selbstbetrag zu erhöhen oder zu reduzieren. All diese Möglichkeiten hat man in der GKV nicht, man wäre völlig unflexibel.

6. Freiberufler, die Krankenversicherung und die Familie

Grundsätzlich sollten Freiberufler die private Krankenversicherung bevorzugen. Es gibt allerdings Konstellationen in denen das Solidarprinzip für den Freiberufler von Vorteil ist.

So gibt es in der GKV eine kostenfreie Familienversicherung. Sie können sowohl den Ehepartner als auch alle Kinder kostenfrei mit versichern. In der Privatversicherung muss für jedes einzelne Mitglied ein eigener Beitrag entrichtet werrden. Bei mehr als 2 Kindern und einem Ehepartner, der nicht arbeitet, können sehr schnell hohe Summen zusammen kommen.

Besteht bei Ihnen oder in der Familie eine schwere Vorerkrankung, so kann es zu hohen Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen kommen.

  1. Fazit PKV für Freiberufler:

Generell ist eine PKV für Freiberufler zu empfehlen. Die Beiträge sind niedriger, die Leistungen besser. Man kann aus einem riesigen Leistungskatalog auswählen. Zudem profitiert man im Alter von verschiedenen beitragsentlastenden Maßnahmen, sodass man auch noch im Alter eine günstige Krankenversicherung hat und die PKV im Alter nicht unbezahlbar wird.

Freiberufler haben durch ihre Kammern und Berufsverbände zudem besondere Kooperationen mit bestimmten privaten Krankenkassen geschlossen. Durch Gruppenversicherungen wird das Risiko für eine gewisse Gruppe (z.B. Ärzte) definiert, wodurch man hochwertige Tarife bis zu 5-20% günstiger bekommt als wenn man sie als Individualtarif abgeschlossen hätte.

Im Einzelfall kann jedoch auch die GKV eine Option sein.

Man kann nicht einfach so aus der PKV zurück in die GKV wechseln. Aus diesem Grund sollte man seine Einkommenssituation und Familiensituation genau prüfen. Plant man Kinder ?, arbeitet die Ehefrau ? (In dem Fall ist sie meist selbst versichert). Bestehen Vorerkankungen, die die Riskozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen werden ?

  1. PKV Tarife für Freiberufler 2024

Es ist schwierig die richtige PKV für einen Freiberufler oder die bestimmte Berufsgruppe zu bennen. Dies hängt von zu vielen individuellen Faktoren wie Einkommen, Bedürfnissen hinsichtlich Leistung, usw. ab.
Wenden Sie sich als Freiberufler an einen Experten oder machen einen PKV-Vergleich, fragen Sie immer auch nach Gruppentarifen und Gruppenversicherungen in ihrem jeweiligen Beruf.

Allianz:

Allianz Ärzte Plus
Allianz Ärzte Best

Barmenia:
Barmenia VHV+ für Ärzte und Mediziner (VHV2C+)

Continentale:
Continentale Comfort-U
Continentale COMFORT-MED SP2

Inter:
(ZAK 2 U) (für Zahnärzte

Signal Iduna:
Komfort Plus 1 und Exklusiv 1

Hanse Merkur:
KVS1, PSV, AZP