PKV und Versorgungswerk

Was ist das Versorgungswerk

Versorgungswerke zahlen die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente für Freiberufler und übernehmen somit die die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eintreten in ein Versorgungswerk müssen alle Ärzte (Zahnärzte und Tierärzte inbegriffen), Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Ingenieure und Psychotherapeuten, die Mitglied der Berufskammer sind.


Angestellte Mitglieder im Versorgungswerk können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, damit sie nicht doppelt Beiträge bezahlen. Wechselt der angestelte Arzt/Rechtsanwalt/Apotheker/etc. den Arbeitgeber, so muss der Angestellte wieder einen Antrag auf Befreiung stellen. Die Rentenzahlungen im Versorgungswerk sind in der Regel höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die beste PKV für Freiberufler im Vergleich:

Was hat das Versorgungswerk mit meiner Krankenversicherung zu tun ?

Mitglieder in einem Versorgungswerk sind als Freiberufler zumeist privat versichert. Sie profitieren von sehr guten Gesundheitsleistungen und davon, dass ihr Beitrag nicht von ihrem Einkommen abhängig ist.

Ausnahmen bilden angestellte Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, etc. , deren Bruttojahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von 69.300 Euro unterschreitet. Diese sind versicherungspflichtig und müssen sich gesetzlich versichern.

Mitglieder in Versorgungswerken profitieren zudem durch sehr attraktive Konditionen und Gruppenversicherungen sowie Gruppentarifen bei einigen privaten Krankenversicherungen. Berufskammern und Berufsverbände haben mit vielen PKV-Anbietern Kooperationen vereinbart, sodass man zwischen 5% und 20 % gegenüber einem Einzeltarif sparen kann, aber die gleichen Leistungen erhält.

Wir holen aus:

Als Freiberufler bzw. Mitglied im Versorgungswerk können sie sich natürlich auch für die freiwillige gesetzliche Versicherung(GKV) entscheiden. Hier ist ihr Beitrag vom Einkommen abhängig. Mitglieder im Versorgungswerk zahlen bei den gesetzlichen Krankenkassen einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0%. Verdient man als Freiberufler oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5175 Euro monatlich, so zahlt man in der gesetzlichen Krankenversicherung bereits den Höchstsatz.

Freiberufler Monatseinkommen: 5200 Euro Brutto
Krankenkassenbeitrag GKV 14,0% : 728 Euro
Individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse: 1,7%: 88,4 €
Pflegezusatzbeitrag: 176,8 Euro mit Kindern
Pflegezusatzbeitrag: 208 Euro ohne Kinder

Gesamtbeitrag pro Monat: 1024,4 Euro

Ein kinderloser Freiberufler zahlt bei einem Bruttomonatseinkommen von 5200 Euro somit einen Monatsbeitrag von 1024,4 Euro an seine gesetzliche Krankenversicherung.

Wäre der Freiberufler privat versichert, so richtet sich sein Beitrag nicht nach seinem Einkommen. Im Mittleren Alter könnte ein Tarif von 500 oder 600 Euro pro Monat ausreichen.
Somit würde die Ersparnis gegenüber der GKV mehr als 500 Euro monatlich bedeuten.

Die Vorteile der GKV liegen bei der Familienversicherung. Jeder Freiberufler kann seine gesamte Familie kostenfrei mit versichern. Ehepartner und Kinder gehören natürlich dazu. In der privaten Krankenversicherung müsste für jedes einzelne Familienmitglied ein einzelner Vertrag abgeschlossen werden.

Versorgungswerk und PKV im Alter:

Ist man im Alter gesetzlich versichert und bezieht seine Rente aus dem Versorgungswerk, so besteht im Alter folgendes Problem:

Bei den GKV-Beiträgen werden nicht nur die Renten zur Bemessung zugrunde gelegt, sondern alles andere auch. Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen, Betriebsrenten usw. Somit kann es sein, dass man im Alter ebenso sehr hohe Beiträge an die GKV zahlen muss.

Man erhält vom Versorgungswerk keinen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung. Allerdngs gibt es einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0 %. Erhält man zusätzlich eine gesetzliche Rente, so erhält man einen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung. Aber eben nur auf den Teil der jeweiligen gesetzlichen Rente. Für die meisten Freiberufler ist das fast irrelevant, denn sie beziehen den Großteil ihrer Rentenleistungen vom Versorgungswerk.

Freiberufler, kinderlos, in Rente

3500 Euro Versorgungswerk-Rente
400 Euro gesetzliche Rente
400 Euro Betriebsrente

3500 Euro Versorgungswerk-Rente:
14% Beitrag: 490 Euro
1,7% Zusatzbeitrag: 59,5 Euro
4% Pflegebeitrag: 140 Euro
Gesamt: 689,5 Euro GKV Beitrag

400 Euro gesetzliche Rente
14,6% Beitrag: 58,4
1,7% Zusatzbeitrag: 6,80 Euro
4% Pflegebeitrag: 16 Euro

Gesamtbetrag GKV-Beitrag aufgrund gesetzlicher Rente: 81,2 Euro

Zuschuss gesetzliche Rentenversicherung zur GKV: 29,2 Euro (Hälfte Krankenkassenbeitrag)
Zuschuss 1,7% Zusatzbeitrag: 3,40 Euro
Zuschuss Pflege 1,7%: 3,4 Euro (Sie erhalten 50% Zuschuss von einem 3,4% Pflegebeitrag. Der kinderlose Freiberufler hat einen Pflegebeitrag von 4,0%. Die 0,6% Differenz muss er wegen Kinderlosigkeit selber übernehmen.

Zuschussbeitrag: 36 Euro
Eigener Beitrag: 45,2 Euro

400 Euro Betriebsrente
14% Beitrag: 56 Euro
1,7% Zusatzbeitrag: 6,80 Euro
4% Pflegebeitrag: 16 Euro

Gesamtbeitrag GKV wegen Betriebsrente: 78,8 Euro

Gesamtbetrag wegen Versorgungswerk-Rente: 689,5 Euro GKV Beitrag
Eigener Beitrag wegen gesetzlicher Rente 45,2 Euro GKV Beitrag
Gesamtbeitrag GKV wegen Betriebsrente: 78,8 Euro GKV Beitrag

Gesamtbetrag: 813,5 Euro. Dies macht einen monatlichen Gesamtbetrag von 813,5 Euro an die GKV.
Die Versorgungswerk-Rente und die Betriebsrente als Messbetrag zur GKV werden nicht bezuschusst, lediglich für die gesetzliche Rentenversicherung gibt es einen Zuschuss.

Fazit: Ist man in Rente und gesetzlich versichert, so erhält man keinen Zuschuss zu seiner gesetzlichen Krankenversicherung und zahlt somit weit höhere Beiträge als jemand der eine gesetzliche Rente bezieht und einen 50%igen Zuschuss erhält.

Versorgungswerk und die private Krankenversicherung:

Ist man als Versorgungswerk-Mitglied Rente, so muss man auch hier davon den Tarifbeitrag zur PKV bezahlen. Auf Antrag erhalten Sie eine Zuschuss von maximal 7,3% bezogen auf die Einkünfte aus der gesetzlichen Rente. Haben Versorgungswerk-Rentner keine zusätzliche gesetzliche Rente, so erhalten Sie keinen Zuschuss zu ihrem PKV-Beitrag.

Der Vorteil der PKV gegenüber der GKV für Versorgungswerk-Mitglieder:

  • Der Tarif ist nicht abhängig vom Einkommen. Somit spart man bares Geld.
  • Im Alter wäre der GKV-Beitrag zudem abhängig vom Gesamteinkommen und alle sonstigen Einnahmen, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, usw. Somit wird der Vorteil für Freiberufler im Versorgungswerk nochmal größer wenn sie in der PKV sind.

Eventuelle Nachteile der PKV gegenüber GKV für Versorgungswerk-Mitglieder:

In der GKV haben sie immer die kostenfreie Familienversicherung mit dabei. Haben Sie eine große Familie,so müssten Sie in der PKV jedes Familienmitglied einzeln versichern. Obgleich Tarife für Kinder vergleichsweise erschwinglich sind.

Haben Sie als Freiberufler einen Ehepartner welcher nicht arbeitet, so muss auch für diese Person ein eigener PKV-Beitrag gezahlt werden.
Haben Sie als Freiberufler einen Ehepartner welcher sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, so ist dieser meist gesetzlich versichert und muss nicht extra durch Sie privat versichert werden.

Fazit:
In den meisten Fällen Mitglieder eines Versorgungswerkes von der privaten Krankenversicherung. Das gilt grundsätzlich für alle Mitglieder im Versorgungswerk. Es kommt hier aber immer auf den Einzelfall an.

Versorgungswerk-Mitglied hat eine niedrige Rente unter 2000 Euro pro Monat:

  • Möglicherweise wäre er hier in der gesetzlichen Krankenverversicherung besser aufgehoben

Versorgungswerk-Mitglied hat höhere Rente zwischen 3000 und 5000 Euro pro Monat + weiterer Einkünfte:

  • Hier wäre grundsätzliche die private Krankenversicherung zu empfehlen. Der Freiberufler in Rente im Versorgungswerk kommt schnell an 800 bis 1020 Euro Kosten für die GKV pro Monat, da alle Einkünfte bei der Beitragsbemessung zugrunde gelegt werden.

Jene Kosten hat er voll zu tragen, da Versorgungswerk-Rentner keinen Zuschuss auf ihre Krankenversicherung erhalten.

Dies gilt zwar auch für die PKV, allerdings sind die Kosten oft immer noch etwas geringer. Dass die PKV im Alter nicht mehr bezahlbar ist, das ist nicht der Fall. Gesetzgeber und private Krankenversicherungne habe das Problem erkannt und eingegriffen:

Ab dem 65. Lebensjahr kommen beitragsentlastende Maßnahmen hinzu. Der Gesetzgeber hat im Jahre 2000 den gesetzlichen Zuschlag eingeführt. Seitdem zahlen Personen, die eine privaten Krankenversicherung abschließen, einen Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag. Zusätzlich kommen die Altersrückstellungen immer mehr zum Tragen. Diese senken den Beitrag.

Die Angebote bei PKV-Anbietern für Freiberufler beinhalten zudem oft Beitragsentlastungstarife. Dabei zahlen die Versicherten einen Zusatzbeitrag, welcher verzinslich angelegt und für eine spätere garantierte Beitragssenkung verwendet wird.
Die Beitragssenkung erfolgt in der Regel im Alter von 65 Jahren, kann aber auch vorverlegt oder nach hinten verschoben werden (auf zum Beispiel 55, 60 bzw. 70 oder 75 Jahre).

Und man hat als PKV-Mitglied Tarife zu wechseln und die Kosten zu senken. Diese Möglichkeit existiert in der GKV nicht.