Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung
Private Krankenversicherungen sind nicht gezwungen jeden aufzunehmen und machen die Entscheidung für eine Aufnahme in der PKV unter anderem vom Gesundheitszustand des Antragstellers ab. Bei der Antragstellung muss man Gesundheitsfragen beantworten. Jeder Antragsteller muss diese Fragen beantworten, ob Angestellter, Selbständiger, Freiberufler, Beamte, usw. spielt keine Rolle.
Die wenigsten Krankheiten oder Vorerkrankungen führen dazu, dass der Antrag abgelehnt wird. Viel wahrscheinlicher ist, dass ein Risikozuschlag auf den Beitrag erhoben wird. Bestimmte Vorerkrankungen können von der Krankenversicherung mittels Leistungsausschluss ausgeschlossen werden. Jede private Krankenversicherung entscheidet selbst wie schwer eine Vorerkrankung wiegt.
PKV trotz Vorerkrankungen? Sehr wohl möglich. Vergleichen Sie:
1) Wozu berücksichtigt eine PKV Vorkerkrankungen ?
Die private Krankenversicherung ist dazu verpflichtet den Gesundheitszustand vom Antragsteller zu erfragen. Menschen mit Vorerkrankungen tragen ein höheres Leistungsrisiko, was die Beiträge für alle anderen Mitglieder in der PKV erhöhen würde. Die PKV ist um Beitragsstabilität für alle Mitglieder bemüht. Damit die Versicherung den Gesundheitszustand, die Vorerkrankungen und das Risiko einstufen kann erfolgt eine Gesundheitsprüfung in Form von Gesundheitsfragen.
2) Beispiele von Gesundheitsfragen in der PKV
Gesundheitsfragen beziehen sich auf chronische Krankheiten, Krankenhausaufenthalte, akute Erkrankungen und psychische Erkrankungen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen 3 Beispiele von 3 verschiedenen privaten Krankenversicherungen und deren Gesundheitsfragen.
So gut wie alle Gesundheitsüberprüfungen (Gesundheitsfragen) der Privaten Krankenversicherer sind ähnlich. Zunächst wird der allgemeine Gesundheitszustand abgefragt. Es wird nach Behinderungen, Unfällen, Berufskrankheiten, Prothesen, usw. gefragt. Schwerwiegende Dinge wie eine HIV-Infektion oder Krebs werden erfragt. Es wird erfragt ob eine Fehlsichtigkeit vorliegt, ob regelmäßig Medikamente eingenommen werden. Die Vergangenheit wird abgefragt, es wird gefragt ob eine Unfruchtbarkeit bestand. Drogen- und Medikamentenkonsum, stationäre Aufenthalte, Suchtentwöhnungen werden ebenso abgefragt.
Bei psychischen Erkrankungen wird bei so gut wie Allen Versicherern ein Zeitraum von 10 Jahren abgefragt.
Alles in Bezug auf Zähne wird abgefragt. Bei aktuellen Behandlungen muss man dann dafür unterschreiben, dass die neue private Krankenversicherung die aktuelle Behandlung nicht bezahlt.
Die private Krankenversicherung möchte wirklich alles zur Gesundheit erfahren um das individuelle Risiko des Einzelnen einschätzen zu können. Abhängig von den Antworten kann der Versicherer zudem ärztliche Dokumente und eine Selbstauskunft anfordern, einen Risikozuschlag erheben, Leistungsausschlüsse vornehmen oder den ganzen Versicherungsantrag ablehnen.
Besteht in der Risikoprüfung kein oder nur ein geringes Risiko, so wird auf Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse verzichtet. Schätzt der Versicherer das Risiko als zu hoch ein, so kann es zu Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen kommen.
Barmenia:
Gegenwart:
- Körpergröße und Körpergewicht
- Bestehen Krankheiten, Beschwerden oder Folgen von Krankheiten bzw. Verletzungen ?
- Besteht eine Fehlsichtigkeit ?
- Besteht eine HIV-Infektion ?
- Werden regelmäßig Arzneimittel eingenommen ?
- Besteht eine anerkannte Behinderung ?
Vergangenheit:
- Haben in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder sonstige Therapeuten stattgefunden, oder bestanden Krankheiten, Behinderungen oder Beschwerden, die nicht behandelt worden sind ?
- Haben jemals Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen wegen unerfülltem Kinderwunsch stattgefunden ?
- Wurde in den letzten 10 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt oder angeraten ?
- Haben in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Beobachtungen oder Behandlungen in einem Krankenhaus oder Sanatorium stattgefunden ?
Zukunft: - Sind Heilbehandlungen oder Untersuchungen angeraten oder beabsichtigt ?
Zusatzfragen bei Tarifen mit Zahnleistungen bzw. Option auf Zahnleistungen: - Erfolgt zur Zeit zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung oder ist sie angeraten oder beabsichtigt ? Bitte Heil- und Kostenplan – falls vorhanden- beifügen
- Fehlen Zähne – ausser Weisheitszähnen – im natürlichen Gebiss, die nicht ersetzt sind ? Wenn Ja, bitte Anzahl der fehlenden Zähne angeben
Geben Sie bitte nachfolgend Einzelheiten zu den Fragen an, die mit ja beantwortet sind.
Hanse Merkur PKV Gesundheitsfragen:
Die Gesundheitsfragen sind nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten.
Es sind auch solche Krankheiten und Beschwerden (innerhalb der abgefragten Zeiträume) anzugeben, die ausgeheilt sind, die nicht behandelt wurden, und auch solche, die für unwesentlich gehalten wurden. Jedoch nicht kurzfristige Erkältungen wie Husten, Schupfen, soweit nicht dabei Mandel- und/oder Nebelhöhlenbeschwerden auftraten.
Bei ausgeheielten Krankheiten und Beschwerden geben Sie bitte an, seit wann Beschwerde und Behandlungsfreiheit besteht.
Im Übrigen weisen wir an dieser Stelle nochmals auf die ihnen gesondert ausgehändigte Mitteilung nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht. Den Inhalt dieser Mitteilung können Sie zusätzlich den Seiten 9 und 10 der Ihnen ausgehändigten Verbraucherinformation entnehmen. Wird eine der gestellten Fragen 1 bis 7 und 9 bis 12 mit „Ja“ beantwortet, sind ergänzende Angaben zu erforderlich. Ihre ausführlichen Angaben tragen Sie bitte in der Tabelle im Anschluss an die Gesundheitsfragen ein.
Größe
Gewicht
- Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Beschwerden, Krankheiten, Anomalien (auch Implantate (z.B. Brustimplantate) und/oder Unfallfolgen (ggf. Kostenträger nennen), die nicht ärztlich und/oder von Angehörigen anderer Heilberufe (z.B. Zahnarzt, Heilpraktiker) behandelt wurden ?
- Wurden in den letzten 3 Jahren Behandlungen/Untersuchungen von Ärzten und/oder Angehörigen anderer Heilberufe(z.B: Zahnarzt, Heilpraktiker) durchgeführt und/oder sonstige Gesundheitsstörungen/Anomalien festgestellt ? (Auch solche, die der Feststellung einer bestehenden oder abgelaufenen Virusinfektion (z.B. Hepatitis, HIV) dienen und/oder die zu einem anderen krankhaften Befung (z.B. Rheuma, Allergien, Asthma) führten)?
- Sind Behandlungen/Untersuchungen durch Ärzte und/oder Angehörigen anderer Heilberufen (z.B. Zahnarzt, Heilpraktiker) für die Zukunft angeraten ?
- Erfolgt derzeit oder erfolgte in der Vergangenheit ein regelmäßiger Konsum von Drogen, Medikamenten und/oder Alkohol?
- Wurden in den letzten 5 Jahren Behandlungen in Krankenhäusern, Kureinrichtungen und/oder von Psychotherapeuten/Psychologen durchgeführt ?
- Sind Behandlungen in Krankenhäusern, Kureinrichtungen und/oder von Psychotherapeuten/Psychologen für die Zukunft angeraten ?
- Bestehen und/oder bestanden behördlich anerkannte gesundheitliche Schäden ( z.B: Wehr oder Kriegsdienstbeschädigungen, Schäden aufgrund von (Arbeits-)Unfällen/Berufskrankheiten, sonstige Schäden)? Falls ja, Versorgungs und ggf. Rentenbescheid anfügen.
- Fehlen Zähne im natürlichen Gebiss, die noch nicht ersetzt sind ? Falls Ja, bitte Anzahl angeben.
(Vollständiger Lückenschluss, Weisheits- und Milchzähne gelten nicht als fehlende Zähne) - Finden derzeit zahnärztliche Maßnahmen statt? (Behandlung und/oder Anfertigung und/oder Erneuerung von Zahnersatz/Implantaten/Kronen/ In- bzw. Onlays (Einlagefüllungen bzw. Teilkronen))
Wurde die Frage mit „Ja“ beantwortet, bin ich mit der Verienbarung „Die Leistungspflicht entfällt für bereits vorgenommene Zahnersatzmaßnahme.“ einverstanden. - Sind zahnärztliche Maßnahmen für die Zukunft angeraten? (Behandlung und/oder ANfertigung und/oder Erneuerung von Zahnersatz/Implantat/Kronen/In- bzw. Onlays (Einlagefüllungen bzw. Teilkronen)
Wurde die Frage mit „Ja“ beantwortet, bin ich mit der Verienbarung „Die Leistungspflicht entfällt für bereits vorgenommene Zahnersatzmaßnahme.“ einverstanden.
- Finden derzeit und/oder fanden in den letzten 3 Jahren Parodontosebehandlungen/-untersuchungen statt und/oder sind solche für die Zukunft angeraten ?
- Finden derzeit und/oder fanden in den letzten 3 Jahren Kieferorthopädische Behandlungen/Untersuchungen statt und/oder sind solche für die Zukunft angeraten ?
Name, Anschrift und Telefonnummer des Hausarztes, Zahnarztes bzw. behandelnder Fachärzte und Heilpraktiker:
UKV Gesundheitsfragen Vollversicherung:
Angaben zum Gesundheitszustand
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Bitte beachten Sie nochmals den Hinweis zur vorvertraglichen Anzeigepflicht auf den Seiten 2 und 9.
Hinweis: Durchgeführte Gentests (Erläuterung siehe Seite 10) und deren Ergebnisse müssen nicht angegeben werden.
Mit „Ja“ beantwortete Fragen unter 7.5. bitte näher erläutern
7.1. derzeitiger Gesundheitszustand und geplante Behandlungen / Untersuchungen
7.1.1 Körpergröße und Körpergewicht
7.1.2 Bestehen zurzeit Beschwerden, Krankheiten oder dauerhafte Gesundheitsstörungen ?
7.1.3. Bestehen Gebrechen, Organfehler, Anomalien, Prothesen (z.B. Bein- oder Knieprothese, künstliche Gelenke), Körperimplantate (z:B: Brustimplantate, Herzschrittmacher), Behinderungen oder Wehrdienstbeschädigungen, Sterilität bzw. Infertilität (Unfruchtbarkeit)
Bei Wehrdienstbeschädigung, Berufskrankheit, Berufsunfähigkeit, Dienstunfall oder Schwerbehinderung bitte Kopie des Versorgungsbescheids (nicht des Schwerbehindertenausweises) beifügen.
Grad der Behinderung/Erwerbsminderung ?
7.1.4. Besteht zurzeit Arbeitunfähigkeit ?
7.1.5. Werden Sehhilfen getragen (Brillen oder Kontaktlinsen) ?
Anzahl Dioptrien ?
7.1.6. Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt ?
7.1.7. Sind Ambulante oder stationäre Behandlungen, Untersuchungen (auch Kontroll- und Schwangerschaftsuntersuchujngen, ausgenommen gesetzlich eingeführte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten) oder Operationen vorgesehen oder angeraten ?
7.2. Gesundheitszustand in den letzten 3 Jahren
7.2.1. Erfolgten in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen (auch Kontrolluntersuchungen, Nachsorgeuntesuchungen wegen Krebs), Beratungen, Behandlungen oder Operationen oder bestanden darüber hinaus in den letzten 3 Jahren Beschwerden, Krankheiten, Gesundheitsstörungen oder Krankheits- oder Unfallfolgen (auch wenn sie nicht behandelt wurden)?
7.2.2. Wurden in den letzten 3 Jahren oder werden zurzeit Medikamente, Beruhigungsmittel oder Drogen genommen ?
Falls Ja: Wann ? Welche? Weshalb? Wie lange und in welcher Dosierung?
7.3. Gesundheitszustand in den letzten 5 Jahren
7.3.1. Erfolgten in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen (auch Kontrolluntersuchungen, Nachsorgeuntersuchungen wegen Krebs), Beratungen, Behandlungen oder Operationen ?
7.4. Gesundheitszustand in den letzten 10 Jahren
7.4.1. Wurden in den letzten 10 Jahren oder werden zurzeit ambulante oder stationäre psychiatrische, psychologische oder psychotherapeutische Behandlungen oder Suchtbehandlungen durchgeführt oder sind solche angeraten worden oder beabsichtigt ?
7.5. Bitte machen Sie bei den mit „Ja“ beantworteten Fragen hier nähere Angaben
Genaue Angaben über die Art der Krankheit (Diagnose), Behandlung, Untersuchung, Verletzung, Unfallfolge, Beschwerde, Prothese, Anomalie, des Gebrechens, Organfehlers, Körperimplantes, der Behinderung, Wehrdienstbeschädigung; Name/Dosierung des Medikaments, Beruhigungsmittel, der Droge, ggf. Entbindungstermin.
Es folgen multiple Choice Fragen bzgl. Behandlung/Operationszeitraum, ob weitere Behandlungen geplant sind, wie lange beschwerdefrei. Ob Ausgeheilt, ob Nagelung besteht (bei Knochenbrüchen).
Die Fragen 7.6. bis 7.8 nur beantworte, wenn die beantrage Versicherung Zahnleistungen beinhaltet.
7.6. Finden zurzeit zahnärztliche Behandlungen, Zahnnersatzmaßnahmen oder kieferorthopädische Behandlungen statt oder sind derartige Behandlungen notwendig, vorgesehen oder angeraten ?
Sofern vorhanden, bitte Heil- und Kostenplan bzw. Behandlungsplan beifügen.
7.7. Fehlen Zähne (Außer den Weisheitszähnen und bei Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind ?
(Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahre)
7.8. Besteht Zahnersatz (ersetzte und/oder überkronte Zähne, inkl. herausnehmbarer Zahnersatz), der älter als 6 Jahre ist ? Jeder ersetzte und / oder überkronte Zahn (inklusive Kronen in Verbindung mit einer Brücke oder Implantat ist einzeln zu zählen.
(Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahre )
Zusatzfragen für Pflegegeldtarife
7.9. Besteht bereits aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Pflegebedürftigkeit (auch wenn noch nicht ärztlich festgestellt) oder wurden jemals Anträge auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt oder ist plant oder angeraten, einen Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung zu stellen ?
7.10 Besteht zurzeit eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50%) oder läuft derzeit ein Verfahren auf Feststellung einer Schwerbehinderung bzw. ist dies geplant oder angeraten ?
Wenn ja, bitte Fotokopie des vollständigen Versorgungsbescheides beifügen.
Gibt es eine PKV ohne Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfung?
Es ist nicht möglich eine PKV ohne Gesundheitsprüfung abzuschliessen. Für jede Berufsgruppe, egal ob Selbständiger, angestellt oder verbeamtet, gibt es eine Gesundheitsprüfung bei Antrag. Würde die private Krankenversicherung den Gesundheitszustand nicht erfragen, so würden auch alle anderen Versicherten höhere Beiträge bezahlen. Das Risiko wäre für alle anderen Versicherten viel höher. Um Beitragsstabilität für alle anderen Versicherten zu gewährleisten, muss der Versicherte einen Risikozuschlag zahlen.
Wichtige Vorerkrankungen für eine private Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung mit Vorerkrankungen ist prinzipiell möglich. Es wird immer im Einzelfall entschieden. Für die PKV sind Vorerkrankungen ein finanzielles Risiko. Als Vorerkrankung gelten Beschwerden und Erkrankungen, die man vor der Antragstellung hat oder hatte. Gerade chronische Erkrankungen wie Herzprobleme, Multiple Sklerose, Krebs, Asthma oder Depressionen sind der Krankenversicherung wichtig.
Ob Untersuchungen in der Vergangenheit stattgefunden haben, ob welche abgedacht sind. Längst nicht alle Vorerkrankungen sind für die private Krankenversicherung auch Ablehnungsgründe. Sind die Beschwerden ausgeheilt und es sind auch keine weiteren regelmäßigen Behandlungen angedacht, so verzichtet der PKV-Anbieter eventuell auf einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss.
Was ist bei Verdacht einer Vorerkrankung
Es empfiehlt sich alle Gesundheitsfragen des Versicherers transparent zu benennen. Man sollte alle gestellten Gesundheitsfragen nach bestem Gewissen beantworten. Wenn man sich nicht sicher ist welche Behandlungen in den letzten Jahren stattgefunden haben, dann solte man die ärztlichen Unterlagen beim Vorversicherer anfordern.
Wie wirken sich die Vorerkrankungen auf meinen Tarif aus ?
Ob sich die Vorerkrankung auf den Tarif auswirkt hängt vom Versicherer ab. Jene schätzen Art und Schwere der Krankheit manchmal unterschiedlich sein. Stellt die Erkrankung kein oder nur ein geringes Risiko in der Risikoprüfung dar, so wird auf Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge verzichtet.
Eine leichte Grippe führt in der Regel nicht zu einem Risikozuschlag, Bluthochdruck hingegen schon. Schwerwiegende Erkrankungen wie HIV oder Hepatitis hingegen sind meist Ausschlusskriterien für eine private Krankenversicheurng, da der Versicherer mit sehr hohen Gesundheitskosten in Zukunft rechnet.
Beispiele von Vorerkrankungen, die meist zu einer Ablehnung des Versicherungsantrages führen:
Alzheimer
Asthma
Epilepsie
Diabetes (insulinpflichtig)
Geisteskrankheiten
Krebs
Leukämie
Multiple Sklerose
Parkison, Schlaganfall
Suchterkrankungen
Trisomie 21 (Downsyndrom)
Beispiele von Vorerkrankungen, die meist zu einem Risikzuschlag führen:
Allergien
Migräne
Übergewicht
Bluthochdruck
Diabetes
Krampfadern
Magengeschwür
Nierensteine
Schilddrüsenerkrankungen
Wie hoch ist der Risikozuschlag bei Vorerkrankungen ?
Der Risikozuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den monatlichen PKV-Beitrag des Versicherten. Die Höhe des PKV-Risikozuschlags hängt vom Anbieter ab. Je nach Gesundheitszustand können es zwischen 10% und 50% des Beitrages sein.
Beispielrechnung Risikozuschlag private Krankenversicherung:
Monatlicher PKV-Beitrag: 300 Euro
Risikozuschlag aufgrund von einer chronischen Erkrankung: 20%, 60 Euro
Monatlicher PKV-Beitrag mit Risikozuschlag: 360 Euro
Wieso wird ein erhöh
Kann der Risikozuschlag irgendwann wieder entfallen ?
Wenn Sie als Versicherter eine lange Zeit beschwerdefrei waren und auch keine Gesundheitskosten verursacht haben, auf die der Risikozuschlag beruht, so kann es sich lohnen den PKV-Risikozuschlag überprüfen zu lassen.
Ablehnung und Anzeigepflicht in der PKV:
Ob Sie bei der PKV abgelehnt wurden, hängt zum großen Teil an der Gesundheitsprüfung bei der Antragstellung. Der Versicherer verlässt sich hier auf die Angaben des Antragstellers. Der Antagsteller ist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Es gilt die vorvrtragliche Anzeigepflicht. Manche Antragsteller lassen sich dazu verleiten gesundheitliche Probleme zu verschweigen, weil sie Angst vor einer Ablehnung haben. Dies ist ausdrücklich nicht zu empfehlen. Mit Antragstellung bei der PKV entbindet man seine Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn ein großer Leistungsfall eintritt, wird sich die Versicherung an den behandelnden Arzt werden. So werden falsche Angaben schnell aufgedeckt.
Wenn dies der Fall ist wird die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. Sie kann aber auch den ganzen Versicherungsvertrag kündigen und ggf. gezahlte Leistungen zurückfordern. Die Möglichkeit hierzu besteht bis zu 10 Jahre nach vorsätzlicher Falschangabe. Dazu kann auch noch ein Gerichtsverfahren kommen. Dies geschieht aber in der Regel nur wenn Versicherte nicht versicherbare schwere Erkrankungen verschwiegen haben. z.B. eine HIV-Erkrankung. Bei anderen Dingen wird nachträglich ein Risikozuschlag erhoben. Dieser ist allerdings rückwirkend zum Vertragsbeginn zu zahlen.
Kündigung bei Verletzung der Anzeigepflicht und Folgen:
Es kann bei falschen Angaben bzgl. Vorerkrankungen nicht nur zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar zur Kündigung der Versicherung kommen. Auch einen neuen Versicherer zu finden wird nun sehr schwer. Wurde man in der Vergangenheit bei einer privaten Krankenversicherung abgelehnt oder gekündigt, so möchte die neue Versicherung dies wissen.
Probeantrag PKV:
Keine private Krankenversicherung kann dazu verpflichtet werden einen Kunden aufzunehmen. Trotzdem wollen die Versicherungsunternehmen neue Kunden gewinnen und werden versuchen mit Ihnen Lösungen zu finden. Meist wird die Entscheidung der Antragsablehnung wirklich nur dann gefällt, wenn sehr große Risiken vorhanden sind.
Es besteht immer die Möglichkeit bei allen Versicherern einen sogenannten Probeantrag zu stellen. Er enthält alle Gesundheitsdaten, ist aber anonymisiert. Der Vorteil des Probeantrages ist, dass es kein echter Antrag ist. Fragt ein anderer Versicherer ob ein Antrag bei einer anderen Versicherung abgelehnt wurde, so kann man „Nein“ antworten.
Denn es war kein echter Antrag, sondern ein Probeantrag in welchem der Antragsteller lediglich prüfen wollte welche Folgen eventuelle Vorerkrankungen für ihn haben.
Gesundheitsprüfung GKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung findet keine Gesundheitsprüfung ab. Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet jeden zu versichern. Dies führt zu vielen Versicherten mit Vorerkrankungen in der GKV, was wiederum zu hohen Beiträgen und niedrigen Leistugnen führt. Dies ist der große Unterschied zur privaten Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung trotz Psychotherapie
Psychische Erkrankungen können jeden treffen, werden durch berufliche Belastungen, Tod von Angehörigen, Trennungen, Stress, Prüfungen, usw. ausgelöst. Psychotherapeutische Behandlungen gelten als langwierig, deswegen lehnen viele Versicherer die Kostenübernahme bei psychiatrischer Behandlung von vornherein ab bzw. verlangen Risikozuschläge. Vielen Betroffenen bleibt der Zugang zur PKV leider verwehrt.
Wie kann ich in die private Krankenversicherung eintreten, obwohl ich in der Vergangenheit Psychotherapie hatte ?
Viele private Krankenversicherungen nehmen psychisch vorbelastete Menschen auf. Es kann aber sein, dass leistungsstarke Tarife verwehrt bleiben, psychotherapeutische Behandlungen von der Kostenübernahme ganz ausgeschlossen werden oder Risikozuschläge von maximal 30 Prozent berechnet werden. Die meisten PKV-Unternehmen bitten um Angabe von psychotherapeutischen Behandlungen innerhalb der letzten 10 Jahre. Wenige beziehen sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren.
Faktoren wie „gestellte Diagnose“, wieviele Behandlungen es umbulant und wieviele es stationär gegeben hat, spielen eine Rolle. Auch ob die Behandlung als abgeschlossen gilt, spielt eine Rolle.
Die Schwere der psychischen Erkrankung spielt ebenso eine Rolle. Hat man eine kleine depressive Verstimmung und kommt alle 6 Monate zu einem Kontrolltermin zum Psychotherapeuten, so wird dies höchstwahrscheinlich nicht zu einem Leistungsausschluss, Risikozuschlag oder gar einer Ablehnung kommen.
PKV-Anbieterwechsel und Psychotherapie/Depression
Wechselt man zu einer anderen privaten Krankenversicherung oder in einen Tarif mit mehr Leistungen bei seinem bisherigen Versicherer, so wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dies ist ein Fragebogen bei dem der Gesundheitszustand des Antragstellers abgefragt wird. Fragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Alles andere hat gravierende Folgen. Werden Vorerkrankungen verschwiegen, so kann der Versicherer die Kostenübernahme verweigern, aber auch den ganzen Vertrag kündigen.
Hat man als Antragsteller temporäre Beeinträchtigungen wie z.B. eine depressive Episode, so muss auch das angegeben werden.
„Eine depressive Episode ist ein Zeitraum, der von schlechter Stimmung oder gedrückten Gefühlen geprägt ist. Betroffene fühlen sich mindestens betrübt oder niedergeschlagen, ohne Energie oder Motivation.“
Viele private Krankenversicherungen versichern kurze Behandlungen. Die Häufigkeit in der Bevölkerung ist gross und nimmt weiter zu.
Worauf sollte man achten wenn man eine PKV mit Kostenübernahme für psychische Erkrankungen abschliessen will ?
Es sollten mindestens 50 Therapiesitzungen pro Jahr erstattet werden. Anbieter wie die Ottonova ünernehmen im Premium Economy Tarif 50 Behandlungen, allerdings nur zu 75%. 90% hingegen im Tarif „Business Class“(25 Sitzungen) oder „First Class“ (50 Sitzungen). Nach der 6. Sitzung ist eine Genehmigung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse einzuholen. Eine Vollständige Kostenübernahme ist bei vielen Versicherungen erst ab dem Premiumtarif möglich.
Die Allianz übernimmt im Tarif Allianz Ärzte Plus bis zu 30 psychotherapeutische Behandlungen zu 100%, ab der 31. Behandlung nur noch 70% der Kosten. Maximal sind 50 Sitzungen. Im Tarif Allianz Ärzte Best das gleiche, allerdings nicht auf 50 Sitzungen begrenzt. Es handelt sich um Tarife für die Berufsgruppe der Ärzte und Mediziner.
So gut wie jede private Krankenversicherung hat in den einzelnen Tarifen unterschiedliche Leistungen zu Psychotherapie aufgeführt. Oft geht es um die Höhe der Erstattungen und die maximale Anzahl der ambulanten Sitzungen.