PKV und Steuern

Durch das Bürgerentlastungsgesetz aus dem Jahr 2010 kann man einen Teil seiner Kosten für die private Krankenversicherung geltend machen.
Auch für Ehepaare und Kinder kann man den Beitrag für die Basisabsicherung steuerlich geltend machen.

Wie hoch sind die PKV-Beiträge, die ich steuerlich absetzen kann ?

Man kann den Teil steuerlich absetzen welcher als Basisabsicherung dient. Die private Krankenversicherung bescheinigt zum Anfang jeden Jahres wie hoch dieser Beitrag im vergangenen Jahr war. So muss man die Zahlen nicht selbst ausrechnen, sondern kann sie einfach in der Steuererklärung angeben. Die Höhe der Basisabsicherung entspricht den Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse. Je nach Tarif sind dies bei den einzelönen Versicherern 70 bis 100% der Kosten, die man ansetzen kann.

Kosten einer Basisabsicherung werden als Sonderausgaben in voller Höhe geltend gemacht. Egal wieviel diese Basisabsicherung kostet. Möchte man allerdings weitere Leistungen, sogenannte Wahlleistungen absetzen, so gelten Grnezen.

Höchstbetrag, den man steuerlich geltend machen kann:

2.800 Euro für Selbstständige
1.900 Euro für Angestellte und Beihilfeberechtigte

Hat man einmal die Basisabsicherung steuerlich geltend gemacht, so liegt man meistens schon über dem Höchstbetrag und kann keine weiteren Kosten steuerlich absetzen. Ist man unter dem Höchstbetrag kann man weitere Leistungen steuerlich absetzen.

Als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ zählen nicht nur die Krankenversicherungen. Ist man noch nicht bei Höchstsatz abgekommen, so kann man auch Kosten für folgende Versicherungen absetzen:

Arbeitslosenversicherung
Haftpflichtversicherung
Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung
Risikolebensversicherung
Sterbegeldversicherung

Wie schon erwähnt werden Zusatzleistungen vom Finanzamt nur als steuermindernd anerkannt wenn der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Hierzu zählen z.B: Krankentagegeld, eine Chefarztbehandlung, ein Einzelbettzimmer, Heilpraktikerbehandlungen, usw.

Kann ich zusätzlich Arztrechnungen angeben, die ich selbst bezahlt habe?

Wenn man bei seiner PKV keine Arztrechnungen einreicht, so kann man bei manchen Anbietern bis 6 Beiträge Beitragsrückerstattung erhalten. Viele Versicherte reichen deswegen keine Rechnungen bei ihrer Krankenkasse an. Ähnlich verhält es sich bei Tarifen mit hoher Selbstbeteiligung. Hier müssen Arztrechnungen bis zu einer gewissen Grenze selbst beglichen werden.

Arztrechnungen, die man aus eigener Tasche bezahlt hat gelten als aussergewöhnliche Belastungen. Man kann sie aber nur absetzen wenn die Arztrechnungen eine gewisse Grenze übersteigen. Wie hoch diese Grneze ist, hängt vom Familienstand und vom Jahreseinkommen ab.

Jahresnettoeinkommen bis 15.340 Euro:

Single ohne Kind: 5%
Verheiratet ohne Kind: 4%
1 oder 2 Kinde: 2%
3 oder mehr Kinder: 1%

Jahresnettoeinkommen bis 51.130

Single ohne Kind: 6%
Verheiratet ohne Kind: 5%
1 oder 2 Kinder: 3%
3 oder mehr Kinder: 1%

Jahresnettoeinkommen ab 51.130 Euro:

Single ohne Kind: 7%
Verheiratet ohne Kind: 6%
1 oder 2 Kinder: 4%
3 oder mehr Kinder: 2%

Wenn man Single ist und bis 15.340 Euro netto verdient liegt die Belastungsgrenze bei 767 Euro. Alles was darunter liegt wird das Finanzamt nicht anerkennen.

Als Single ohne Kinder mit einem Jahresnettoeinkommen von 51.130 Euro liegt die persönliche Belastungsgrenze bei 3067,8 Euro. Alles was darunter fällt wird das Finanzamt nicht anerkennen. Anerkennen wird das Finanzamt nur Arztrechnungen ab dieser Grenze.

Nicht nur Arztrechnungen gehören zu den aussergewöhnlichen Belastungen.

Dazu gehören z.B: auch:

Medikamentenzuzahlungen
Kosten für Pflegeheim
Unterhaltskosten
Beerdigungskosten
Augenoperationen

Hat man in nächster Zeit ganz besonders viele Selbstzahler-Leistungen und vielleicht noch andere Kosten als aussergewöhnliche Belastungen, so lohnt es sich diese im selben Jahr durchführen zu lassen, wenn man es dann kann. So kann man eine höhere Belastungssumme erreichen, sodass man über der jeweiligen Belastunsgrenze liegt.
Somit kann man die Rechnungen als aussergewöhnliche Belastung angeben.

Würde man die Selbstzahler-Leistungen auf 2-3 Jahre verteilen, so würde man wieder unter die jeweilige Jahresgrenze fallen.

Wo gibt man die Private Krankenversicherung in der Steuererklärung an ?

Die Kosten für die PKV gelten als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ und müssen in der Anlage „VOR“ in zeile 24 eingetragen werden. Hier kommen die PKV-Beiträge für die Basisabsicherung hinein. Rückerstattungen der KRankenversicheurng kommen in die Zeile 26.

Wahlleistungen und Zusatzversicherungen kommen in die Zeile 28.

Kann ich als Angestellter auch PKV-Beiträge von der Steuer absetzen?

Natürlich kann man auch als Angestellter die Beitragskosten geltend machen. Man erhält im Unterschied zu Selbstständigen und Freiberuflern aber einen Arbeitgeberzuschuss. Diesen gibt man zwar mit an, das Finanzamt rechnet diesen Arbeitgeberzuschuss aber an und zieht ihn vom Höchstbetrag ab, den man steuerlich geltend machen kann.

Man kann als Angestellter somit wneiger geltend machen, hat aber im Vergleich zu Selbständigen auch weniger gezahlt. Den Arbeitgeberzuschuss trägt ja der Arbeitgeber. Allerdings liegt man jetzt oft unter der Höchstgrenze von 1.900 Euro für Angestellte und kann dadurch Wahlleistungen mit geltend machen, wenn man die Grneze noch nicht erreicht hat.