PKV und Ehepartner

Ob man sich privat oder gesetzlich versichert hängt vom Einkommen, vom Beruf und vom Familienstand ab.
Ist man verheiratet, so spielen Beruf und Einkommen des Ehepartners ebenfalls eine Rolle.

Beide Versicherungen, PKV und GKV haben ihre Vorteile und ihre Nachteile. So kann man in der gesetzlichen Krankenversicherung die Familien kostenfrei über die Familienversicherung mitversichern. Sowohl Ehepartner, als auch Kinder. In der PKV ist dies nicht möglich.
Dafür hat man in der PKV eine ganz hervorragende Leistung, die man individuell abstimmen kann.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen die Unterschiede zwischen beiden Krankenversicherungssystemen.

Schnelle Fragen und Antworten:

1) Existiert eine PKV für Ehepartner ? Nein, in der privaten Krankenversicherung hat jeder, egal ob Ehepartner oder Kind, einen eigenen Vertrag mit der Krankenversicherung. Es existiert somit keine Familienversicherung nach dem Vorbild der gesetzlichen Krankenversicherung.

Vorteil GKV: Die Möglichkeit der kostenfreien Mitversicherung existiert nur in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vorteil PKV: Leistungsspektrum und Höhe der Leistung ist deutlich größer als in den gesetzlichen Krankenkassen.

Wie teuer ist eine PKV für Ehepartner ?

Meist können Ehepartner ab ca. 200 Euro monatlich mitversichert werden. Es existieren Tarifen, die sogar unter 150 € monatlich liegen. Diese gehen meist mit einem deutlich erhöhten Selbstbehalt einher.

Was gilt für Kinder ?

Kinder können nicht beitragsfrei in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden. Sie haben genau wie der Ehepartner einen eigenen Versicherungsvertrag. Leistungen sind in der privaten Krankenversicherung deutlich höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

2) Arbeitet der Ehepartner ?

Die Entscheidung, ob der Ehepartner in die gesetzliche oder private Krankenversicherung geht hängt von seinem beruflichen Status ab. Wenn der Ehepartner arbeitslos, Hausmann/Hausfrau oder geringfügig beschäftigt ist, so kann er in die private Krankenversicherung wechseln. Es ist allerdings immer ein eigenen Tarif nötig. Die Möglichkeit einer kostenfreien Mitversicherung existiert nicht.

Wenn der Partner sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, d.h. als Angestellter arbeitet, so ist er gesetzlich pflichtversichert. Eine Ausnahme bietet hier die Jahresarbeitsentgeltgrenze, Versicherungspflichtgrenze. Diese beträgt 2024 69.300 Euro jährlich oder 5775 Euro monatlich. Ab diesem Betrag hat der Ehepartner die Wahl zwischen PKV und GKV. In Bezug auf die JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) reicht es wenn der Ehepartner die Aussicht darauf hat in den nächsten 12 Monaten die JAEG zu überschreiten.
Der Ehepartner muss nicht (wie in der Vergangenheit) die Versicherungspflichtgrenze ein paar Jahre überschreiten.

Hat man einen verbeamteten Ehepartner, so übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten. Meist liegt der Zuschuss bei 70%. Das eigene Einkommen darf hier aber nicht höher als 20.000 Euro pro Jahr betragen.

3) Hauptunterschied PKV GKV Ehepartner

In der privaten Krankenversicherung hat jeder einen separaten Versicherungsvertrag. Es existiert keine kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern oder Kindern. Für jedes Mitglied mit einem eigenen Vertrag muss folglich auch ein eigener monatlicherBeitrag entrichtet werden.

Da jeder einen eigenen Versicherungsvertrag hat, so kann jeder sein individuelles Leistungspaket auswählen.

Wie hoch sind die Kosten für Ehepartner ? Genau wie bei jedem anderen auch, hängen die Kosten vom Alter, der Risikobeurteilung, dem Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen ab. Über eine Gesundheitsprüfung werden zudem Risikobeurteilungen vorgenommen. Es wird geprüft ob Vorerkrankungen bestehen. So kann der private Krankenversicherer einen Risikozuschlag zum monatlichen Beitrag erheben. Auch hat die private Krankenversicherung die Möglichkeit einen Versicherungsnehmer auszuschliessen und nicht zu versichern.

Je jünger und gesünder der Ehepartner, desto günstiger wird der monatlich zu entrichtende Beitrag. Es verhält sich genau wie bei Nicht-Verheirateten. Wegen der niedrigen Beiträge in Verbindung mit den hohen Leistungen ist die private Krankenversicherung in jungen Jahren zu bevorzugen.

4) Gesetzliche Krankenversicherung für Ehepartner

Anders als in der privaten Krankenversicherung kann man seinen Ehepartner in der Familienversicherung der GKV einfach mitversichern. Gleiches gilt für Kinder. Diese zahlen keinen eigenen Beitrag. Es sei denn beide Gruppen haben selbst ein Einkommen.

Die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung liegen somit auf der Hand: Man wird kostenfrei mitversichert. Der einzige Nachteil sind die eingeschränkten Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Man erhält die Grundversorgung und die Standard-Behandlungen.

5) der 3. Weg: Krankenzusatzversicherung

Eine 3. Option kann sein seinen Ehepartner zwar gesetzlich über die eigene Familienversicherung der GKV mit zu versichern, aber zusätzlich Krankenzusatzversicherungen für den Ehepartner oder die Kinder abzuschliessen. So erhält man kostengünstig bessere Leistungen und bleibt trotzdem dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem treu.

Vor allem in Hinblick auf die Zukunft ist dies interessant. Der eigene Versicheurngsbeitrag in der PKV wird immer weiter ansteiegen. Auch Ehepartner und Kinder bleiben davon nicht unverschont. Somit steigen die Kosten gerade im Alter immer weiter an.

In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen herrscht das Solidarprinzip, der monatliche Beitrag ist an das Einkommen gekoppelt.

6) Kosten der Krankenversicherung

Für die meisten Versicherten spielen die monatlichen Kosten eine größere Rolle als einzelne Leistungseinbußen.
Durch die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ist die GKV deutlich günstiger. Man benötigt weder für den Ehepartner, noch für jedes Kind einen eigenen Versicherungstarif.

Hat der Ehepartner ein beständiges sehr hohes Einkommen und die Versicherungsbeiträgen sind für ihn auch im Alter mit Leichtigkeit zu stemmen, so sollte er den Fokus auf die private Krankenversicherung richten. Die Leistungen sind weitaus umfangreicher als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bsi zu einem Monatsverdienst von 538 Euro ist der Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung mit versichert. Über diesem Einkommen wird man sozialversicherungspflichtig und zahlt 14,6% vom Brutto. Der Arbeitgeber beteiligt sich an der Hälfte der Kosten.

Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2024 bei 1.019,48 Euro pro Monat für Versicherte mit Kindern und 1.050,53 Euro pro Monat für Versicherte ohne Kindern. Der Höchstbetrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz von 15,5%, einem Zusatzbetrag der Krankenkasse (durchschnittlich 1,7%) und dem Beitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.

In der privaten Krankenversicherung hingegen existiert kein Höchstbetrag. Die Prämie hängt von Faktoren wie Alter, Leistungen und Gesundheitszustand ab. Das Einkommen spielt hingegen keine Rolle.

Beispielrechnung 1:

Ehepartner ist Angestellter, verdient 5200 € monatlich, Ehepartner ist arbeitslos, 2 Kinder

Der Ehepartner verdient unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist somit versicherungspflichtig. Er hat nicht die Wahl zwischen GKV und PKV. Der Ehepartner hat einen Krankenkassenbeitrag von 800 Euro monatlich, wovon der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Somit muss der Ehepartner 400 € monatlich selbst bezahlen. Allerdings sind der jeweils andere Ehepartner sowie die Kinder mit versichert.

Beispielrechnung 2:

Ehepartner ist Angestellter, verdient 6000 € monatlich, Ehepartner ist arbeitslos, 2 Kinder

Der Ehepartner verdient oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) und hat als Angestellter die Wahl zwischen PKV und GKV. Ist der privat versichert, so erhält er vom Arbeitgeber einen Zuschuss von 50% des Beitrages. Der Zuschuss gilt allerdings nur für den eigenen Beitrag. Für den Ehepartner und Kinder gibt es keinen Zuschuss. Diese müssen eigenständig versichert werden. Für Ehepartner rechnet man mit mindestens 200 € Monatsbeitrag, bei Kindern mit 100 € Monatsbeitrag

Beispielrechnung 3:
Ehepartner ist Selbständiger, verdient 4000 € monatlich, anderer Ehepartner ist arbeitslos, 2 Kinder

Ist der Ehepartner privat versichert, so sollte er seine Situation überdenken. Anders als Angestellte gibt es für ihn keinen Krankenkassenzuschuss durch den Arbeitgeber. Er muss sowohl Ehepartner als auch 2 Kinder noch separat dazu versichern.

Eigener Beitrag: 360 € monatlich
Ehepartner: 220 € monatlich
2 Kinder: 200 € monatlich

Das macht 780 € monatliche Kosten zur PKV bei einem Bruttoeinkommen von 4000 €. Das ist sehr viel Geld.
Der PKV-Kunde kann als Selbständiger nicht einfach wieder aus der PKV aussteigen und in die GKV wechseln.
Man sollte prüfen ob der andere Ehepartner nicht einen Beruf aufnehmen sollte, sozialversicheurngspflichtig werden sollte und die 2 Kinder mit versichert.

Somit wäre ein großer Teil der finanziellen Belastung für den Selbständigen weg.

Ehepartner und Kinderwunsch:

Generell werden die Kinder so versichert wie die Eltern. Sind die Eltern versicherungspflichtig und in der GKV, so gilt dies für die Kinder automatisch auch. Sind die Eltern privat versichert, so müssen eigenständige Versicherungsverträge bei der PKV für die Kinder abgeschlossen werden. PKV-Tarife für Kinder beginnen meist bei 100 Euro monatlich.

Sind Ehepartner unterschiedlich versichert, einer gesetzlich, einer privat, so entscheidet die Höhe des Einkommens. Ist dder Besserverdiener privat versichert, so wird auch das Kind privat versichert. Ist der Gutverdiener gesetzlich versichert, so kann man sich sowohl für die GKV als auch für die PKV entscheiden. Man hat eine Entscheidungsfrist von 3 Monaten.

Fazit:

Für eine Familiensituation ist eigentlich immer die gesetzliche Krankenversicherung die erste Wahl. Man hat die Möglichkeit Ehepartner und Kinder kostenfrei mit zu versichern. Diesen Vorteil kann die private Krankenversicherung nicht erbringen. Ihre Vorteile liegen in der Leistung. Allerdings muss man sich diese auch finanziell leisten können.