Ein Risikozuschlag ist ein prozentualer oder ein fixer Beitrag welcher zusätzlich zu dem Versicherungsbetrag erhoben wird. Er fällt bei Privatpatienten an, die ein erhöhtes Risiko an Krankheitskosten haben. Meist wegen bestehender Vorerkrankungen. Wie hoch der Risikozuschlag genau ist, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Durch Risikozuschläge wird dafür gesorgt, dass der Versicherte seine Kosten durch seinen Beitrag decken kann. Würde es keine Risikozuschläge geben, so müsste die gesamte Versicherungsgemeinschaft über höhere Beiträge das höhere Risiko eines einzelnen absichern.
Kann mein Risikozuschlag erhöht werden ?
Der Risikozuschlag wird nur zu Beginn der Versicherung oder bei Tarifwechsel erhoben. Es kann nicht nachträglich ein Risikozuschlag erhöht werden wenn sie z.B. im laufenden Versicherungsverhältnis eine chronische Krankheit erworben haben.
Kann der Risikozuschlag gestrichen werden?
Es kann zu einer Streichung bzw. Senkung des Risikozuschlags kommen. Wenn z.B. eine Heilung einer Krankheit erfolgte, keine Medikamente oder Untersuchungen mehr benötigt werden. Dies muss durch einen Arzt bescheinigt werden.
Wenn die Versicherung aufgrund von Vorerkrankungen mit höheren Kosten rechnet, so gibt es 3 Möglichkeiten.
- die Versicherung verlangt einen entsprechenden Risiko- bzw. Beitragszuschlag;
- Leistungen im Bereich des erhöhten Risikos werden ausgeschlossen. Diese Lösung wird oft als Alternative zu einem höheren Beitrag geboten. Es handelt sich um einen Leistungsausschluss.
- Der Versicherungsabschluss wird komplett abgelehnt. Meist wird die Versicherung mit Ihnen aber nach Lösungen suchen.
Wofür können Riskozuschläge erhoben werden ?
- insbesondere chronische Krankheiten;
- Erbkrankheiten in der Familie;
- kritisches Gesundheitsverhalten (Rauch- und Trink-Gewohnheiten, Drogenkonsum);
- Über- oder Untergewicht;
- gefährliche Freizeit-Aktivitäten (riskante Hobbies);
- berufliche Tätigkeiten mit besonderen Gesundheitsrisiken.
Wie hoch sind Risikozuschläge ? Dies können 10% bis 20% des monatlichen Beitrages sein. Bei einem Tarif mit 600 Euro Monatsbeitrag sind dies bei 20% 120 Euro zusätzlich, die anfallen können.
Wie hoch der Risikozuschlag genau ist, hängt von der jeweiligen Versicherung ab.
Leistungsauschluss statt Risikozuschlag
Können oder wollen Sie keinen Risikozuschlag zahlen, so können Sie im Versicherungsvertrag den Ausschluss von bestimmten Leistungen festlegen. Meist sind dies Leistungen, die genau in Verbindung mit ihrer chronischen Erkrankung stehen. Dies ist allerdings zu prüfen und mit Vorsicht zu genießen.
Es bedeutet, dass man sehr hohe Gesundheitskosten aus eigener Tasche bezahlen muss. Und das widerstrebt dem Sinn einer Krankenversicherung. Und es ist nicht unwahrscheinlich, dass es zu solch hohen Kosten kommen wird. Nicht ohne Grund wird eine Versicherung diese Leistungen streichen wollen.
Risikozuschlag bei Kindern:
Bei Neugeborenen ist der Gesundheitszustand für das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages nicht relevant. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt und es wird kein Risikozuschlag erhoben. Vorraussetzung ist, dass ein Partner 3 Monate vor der Geburt bereits privat versichert war. Zudem muss das Kind innerhalb von 2 Monaten bei der privaten Krankenversicherung angemeldet werden.
Risikovorabfragen:
Hat man Vorerkrankungen und spezielle Risiken, so geht dies mit viel Unsicherheit einher. Man hat die Möglichkeit bei privaten Krankenversicherern Probeanträge zu stellen. Im Probeantrag muss man nicht angeben ob eine andere PKV den Versicherungsantrag schon abgelehnt hat. Bei einem richtigen Antrag muss dies mit angegeben werden.