Anwartschaftsversicherung

Was ist eine Anwartschaftsversicherung

Wenn man vorrübergehend aus der privaten Krankenversicherung austreten muss, so kann man eine Anwartschaftsversicherung abschliessen. Die Versicherung wird nicht aufgelöst, sondern unterbrochen. Man sichert sich somit Rechte nach der Unterbrechung wieder in den selben Tarif der privaten Krankenversicherung zurückzukehren. Ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Eine Anwartschaft selbst bietet keinen Versicherungsschutz, sie ist lediglich eine Hilfe um nach Unterbrechung nahtlos in die PKV zurückkehren zu können.

Ruhensversicherung

Eine private Krankenversicherer bieten eine Sonderform der kleinen Anwartschaftsversicherung an. Die sogenannte Ruhensversicherung. Man kann seine Versicherung für eine gewisse Zeit kostenfrei ruhen lassen, hat aber keinen Anspruch auf Leistung. Meist sind solche Ruhensversicherungen auf ein paar Monate befristet. Sie wird nicht von allen Versicherungen angeboten. Sie ist für den Fall von Arbeitslosigkeit gedacht. Evtl. muss man eine kostenpflichtige Anwartschaftsversicherung abschliessen wenn man immer noch arbeitslos ist und noch nicht in die PKV zurückkehren kann.

Kleine Anwartschaft

Mit der kleinen Anwartschaft wird lediglich der eigene Gesundheitszustand festgeschrieben. Die Versicherung erlaubt einem ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die private Krankenvollversicherung zu wechseln. Der spätere Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Wiederaufnahme. Altersrückstellungen werden bei der kleinen Anwartschaft nicht gebildet. Vorhandene Altersrückstellungen bleiben aber bestehen.

Die Kosten für eine kleine Anwartschaft betragen meist 5 bis 10 Prozent des regulären Tarifbetrages.

Große Anwartschaft

Bei einer großen Anwartschaft wird nicht nur der Gesundheitzustand festgeschrieben (keine erneute Gesundheitsprüfung), auch das Alter wird quasi eingefroren. Es wird weiterhin dein Alter bei Abschluss der PKV zugrunde gelegt. in der großen Anwartschaft ist ein Sparanteil für Altersrückstellungen enthalten. Anders als in der kleinen Anwartschaftsversicherung werden somit weiter Altersrückstellungen gebildet.
Die Kosten für die große Anwartschaftsversicherung betragen meist zwischen 20 und 45% des regulären Tarifbeitrages.

Wie geht man vor ?

Spätestens wenn der Grund für den vorrübergehenden Austritt aus der PKV eingetreten ist, sollte man seinen Versicherer kontaktieren. Oft bekommt man eine gewisse Frist sich zu entscheiden die PKV als Anwartschaft weiter zu führen.

Tritt der Grund für den Eintritt wieder ein (man hat wieder einen Beruf und ist über der Jahresarbeitsentgeltgrenze), so muss man die PKV innerhalb von 2 Monaten wieder reaktivieren. Wartet man zu lange, so verliert man das Recht ohne erneute Gesundheitsprüfung in seinen alten Tarif zurückkehren zu können.

Anwartschaftsversicherung kündigen

Fühlt man sich in der gesetzlichen Krankenversicherung doch ganz wohl und der Grund für einen Wechsel zurück zur PKV entfällt, so kann man seine Anwartschaftsversicherung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Für wen eignet sich eine Anwartschaftsversicherung ?

Berechtigt sind grundsätzlich alle Miglieder in der privaten Krankenversicherung. Vorrausetzung ist, dass der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird.


Besonders geeignet ist eine Anwartschaftsversicherung für 2 Gruppen:

Beamte, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, im Alter aber wieder zurück in die PKV wechseln wollen. Ein gutes Beispiel hierfür sind z.B. Zeitsoldaten, Polizisten, Justizvollzugsbeamte, Feuerwehrleute. Diese haben meist freie Heilfürsorge, aber nur während der aktiven Dienstzeit. Danach haben Sie Anspruch auf Beihilfe, müssen einen Restbetrag aber aus eigener Tasche bezahlen.

Personen mit einem längeren Auslandsaufenthalt. Diese haben meist eine eigene Krankenvesicherung im Ausland, wollen irgendwann aber wieder nach Deutschland zurückkehren und wieder in die private Krankenversicherung einsteigen.

Darüber hinaus gibt es viele Konstellationen, die eine Anwartschaftsversicherung möglich machen

  • Bei Angestellten ist dies der Fall wenn sie unter die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro pro Jahr fallen bzw. arbeitslos werden.
  • Bei Selbständigen wenn sie zusätzlich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen und sich gesetzlich versichern müssen.
  • Ehemals PKV-Versicherte, die nicht mehr erwerbstätig sind und über die Familienversicherung des Ehepartners mitversichert sind.
  • Studenten

Mit vielen Konstellationen ist es möglich durch eine Anwartschaftsversicherung wieder in die private Krankenversicherung zurückzukehren. Dies heisst aber noch lange nicht, dass das auch der Fall sein wird. Man sollte grundsätzlich prüfen ob es realistisch ist.

Ist eine Anwartschaftsversicherung für mich sinnvoll?

Der Versicherte sollte sich fragen ob in Zukunft wieder der Fall eintritt, dass er nicht mehr versicherungspflichtig ist.

  • Bei Angestellten wenn Sie wieder mehr als 69.300 Euro pro Jahr verdienen.
  • Bei Selbständigen wenn Sie ausschliesslich selbständig tätig sind und keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mehr ausüben.
  • Bei Beamten, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden und keine freie Heilfürsorge mehr haben.

Ist schon abzusehen, dass man versicherungspflichtig bleiben wird, so macht die Anwartschaftsversicherung wenig Sinn. Idealerweise wissen Sie schon vor Antrag zur Anwartschaftsversicherung wie lange sie in der Anwartschaft bleiben werden und wann sie in die PKV zurückkehren können.