Für Kinder gelten, je nachdem wie die Eltern versichert sind, unterschiedliche Regelungen:
Wenn beide Elternteile privat versichert sind, so kommt auch das Kind in die private Krankenversicherung. Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, so kommt das Kind in die gesetzliche Krankenversicherung und wird über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert.
Wenn ein Familienteil privat versichert ist und der andere Familienteil gesetzlich versichert ist, so richtet sich die Zugehörigkeit nach Versicherungsstatus des Hauptverdieners.
Eine kostenlose Familienversicherung ist ausgeschlossen wenn diese 2 Merkmale vorliegen:
- Eltern sind Ehegatten oder Lebenspartner
- Das Einkommen des Privatversicherten ist höher als das des gesetzlich Versicherten Elternteils und übersteigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (5775 Euro monatlich)
Rechenbeispiel 1:
Der Vater ist privat versichert und verdient 5.800 Euro Brutto monatlich und übersteigt somit die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die Mutter ist gesetzlich versichert und verdient 3.000 Euro Brutto. Als Hauptverdiener und Privatvesicherter richtet sich der Versicherungsstatus des Kindes nach dem des Vaters. Eine freiwillige kostenlose Mitgliedschaft in der Familienversicherung der Mutter ist ausgeschlossen.
Rechenbeispiel 2:
Die Mutter ist privat versichert und verdient 4.000 Euro Brutto monatlich. Der Vater ist gesetzlich versichert und verdient 3.500 Euro Brutto monatlich. Der Vater liegt somit unter der Versicherungspflichtgrenze und die Mutter ist die Hauptverdienern. Somit kann das Kind kostenfrei in der Familienmitversicherung des Vater mit versichert werden.
Je nachdem wie sich das Einkommen beider Elternteile ändert, so kann sich auch der Versicherungsstatus des Kindes ändern. So kann es sein, dass ein Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung entsteht oder plötzlich wegfällt.
Was für Kosten und Tarife gibt es für Kinder und Jugendliche ?
Für jedes privat Vesicherte Familienmitglied muss ein eigener Versicherungsbeitrag gezahlt werden. Dazu gehören natürlich auch Kinder. Allerdings gibt es Kindertarife und Jugendtarife. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie günstiger sind als Erwachsenentarife. Viele Versicherer bieten Tarife bereits ab 100 Euro monatlich an. Eine Pflegepflichtversicheurng fällt nur an wenn das Kind bereits über Einkünfte verfügt.
Warum sind Kindertarife in der PKV so günstig ?
Anders als Erwachsene verursachen Kinder noch keine hohen Kosten. Sie müssen weder regelmäßig Medikamente einnehmen, noch regelmäßig zu diversen Fachärzten gehen. Zudem werden bis zum 21. Lebensjahr noch keine Altersrückstellungen gebildet. Ind er Regel sind Kinder für die privaten Krankenversicherer günstige Patienten.
Brauchen Kinder eine Gesundheitsprüfung vor Aufnahme in der PKV ?
Für Neugeborene entfällt die Gesundheitsprüfung wenn man das Neugeborene innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt beim privaten Krankenversicherer eines Elternteils angemeldet wird. Dies nenntn man Kindernachversicherung. Der Elternteil muss selbst allerdings mindestens 3 Monate PKV-Kunde sein.
Das Neugeborene erbt alle Leistungen des PKV-Tarifs des jeweiligen Elternteils. Reichen die eigenen Leistungen nicht für die das Kind aus, so kann man natürlich auch einen individuellen Tarif wählen. Hier kann es aber zu Risikoprüfungen und auch einem Risikozuschlag kommen.
Gibt es einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV der Kinder ?
Privat Versicherte Angestellte erhalten einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Jener ist gedeckt und ist der Höchstbetrag, den ein Arbeitgeber aufbringen würde, wäre der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Der maximale Zuschuss beträgt somit 422 Euro monatlich. Hat der Arbeitnehmer einen teureren Tarif, z.B. 1000 Euro monatlich, so erhält er dennoch nur einen maximalen Zuschuss in Höhe von 422 Euro und muss die restlichen 78 € selbst aufbringen.
Der maximale Zuschuss von 422 Euro monatlich gilt für alle Familienangehörigen. Hat man selbst einen Tarif von 700 Euro monatlich, so beträgt der Zuschuss des Arbeitgebers 350 Euro monatlich. Hat man ein Kind privat versichert und das Kind hat einen Tarif von 180 Euro monatlich, so beträgt der Zuschuss für das Kind 72 Euro monatlich. Rein rechnerisch wären es 90 Euro an Zuschuss. Aber der Privatversicherte hat selber schon 350 Euro Zuschuss für seine eigene private Krankenversicherung verbraucht.
Kinder von Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern
Selbständige tragen die Kosten für die Kinder in der PKV vollständig selbst. Tarife für Kinder und Jugendliche beginnen oft bei 100 Euro monatlich. Ist man Selbständig, hat oder plant Kinder, so ist es finanziell noch ratsamer sich mit seinem Versicherungsstatus und Kosten für Kinder und Familie zu beschäftigen. Da man keinen Arbeitgeber hat, trägt man alle Kosten selbst.
Soll ich mein Kind gesetzlich oder privat versichern ?
Es hängt von der finanziellen Situation der Familie ab. Wenn Sie die Wahl haben, so bietet sich die gesetzliche Krankenversicherung fast immer als kostengünstigere Option an. Man kann sein Kind ohne zusätzliche Kosten mit versichern.
Sind Sie selbständig und haben kein Einkommen oberhalb von 10.000 Euro Brutto, so ist fast immer die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl. Denn jedes Kind und auch der Ehepartner müssen kostenpflichtig versichert werden.
Möchten Sie, dass ihr Kind ganz besonders gute Leistungen erhält, so können Sie dies auch über eine Krankenzusatzversicherung lösen. Sodass ihr Kind bessere Leistungen erhält, aber trotzdem über die Familienversicheurng eines Elternteils krankenversichert bleibt.