PKV für Existenzgründer

Für Existenzgründer stellt sich oft die Frage in welches Versicherungssystem sie eintreten sollen. In Deutschland gilt für alle Menschen eine Versicherungspflicht. Der Unterschied zwischen Angestellten und Selbständigen (Gründer zählen zu den Selbständigen) ist der, dass Selbständige zwischen der privaten Krankenversicherung und der freiwilligen gesetzlichen Versicherung wählen können.
Angestellte können sich nur dann frei entscheiden wenn sie über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) von 69.300 Euro pro Jahr liegen.

PKV für Existenzgründer:

Hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig.

Sind sie lediglich nebenberuflich tätig und ihr Einkommen aus ihrer Angestelltentätigkeit überwiegt, so werden Sie als Angestellter klassifiziert und müssen sich gesetzlich versichern. Es sei denn ihr Einkommen aus der Angestelltentätigkeit übersteigt bereits jetzt die Versicherungspflichtgrenze.

Wie man einzuordnen ist kann man bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung anhand eines Prüfbogens prüfen lassen.

Selbständig und andere Sozialversicherungen:
Sind Sie selbständig, so unterliegen sie nicht der Sozialversicherungspflicht und müssen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Aktuelle Krankenversicherung vor Gründung

Gesetzliche Krankenversicherung

Sind Sie gesetzlich versichert, so haben Sie die freie Wahl. Sie können als Existenzgründer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.

Sind Sie als Angestellter privat versichert, so muss ihr Einkommen noch in ihrer Angestelltentätigkeit unter die Versicherungspflichtgrenze sinken. Erst dann werden Sie wieder versicherungspflichtig und können in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Verdienen Sie mehr als 69.300 Euro jährlich als Angestellte rund wollen als Selbständiger/Existenzgründer zurück in die GKV wechseln, so ist dies nicht möglich.

Es gibt die Möglichkeit sich nach der Angestelltentätigkeit für ein paar Monate arbeitslos zu melden. Dann ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse meist möglich.

Für privat versicherte Angestellte über 55 Jahren ist ein Wechsel zurück in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich. Es gibt aber wenige Ausnahmen.

4) Als Existenzgründer privat oder gesetzlich versichern ?

Private und gesetzliche Krankenversicherung bieten für Existenzgründer Vorteile und Nachteile.

Leistungen und Flexibilität

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Gesundheitsleistungen gesetzlich definiert und für alle Mitglieder gleich. Während man in der privaten Krankenversicherung aus einem großen Leistungskatalog frei wählen kann. So kann man wählen ob man eine Chefarztbehandlung oder ein Ein-Bett-Zimmer als Leistung haben will. Ob man direkt um Facharzt darf und die PKV die Kosten sofort übernimmt.

PKV Kosten für Existenzgründer

Gerade junge und gesunde Gründer können sich schon zwischen 100 Euro und 200 Euro monatlich inklusive Pflegepflichtversicherung versichern lassen. Existenzgründer nehmen meist günstigere Tarife, da sie als Selbstständige keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten und ihren Beitrag zu 100% selbst tragen müssen.
Zudem sind die PKV-Kosten für Existenzgründer einkommensunabhängig. Es ist egal ob Sie 20.000 Euro pro Jahr oder 80.000 Euro pro Jahr verdienen. Dies hat nichts mit ihrem Beitrag in der PKV zu tun.

Wollen Sie sich als Existenzgründer gesetzlich versichern lassen, so ist ihr Beitrag einkommensabhängig. Verdienen Sie z.B. 40.000, so beträgt ihr Krankenkassenbeitrag in der GKV bereits 486,66 Euro monatlich + 56,66 Euro Zusatzbeitrag der Krankenkasse + 113,33 Euro Pflegezusatzversicherung.

Somit liegen Sie bei einem normalen Einkommen von 40.000 Euro Brutto jährlich bereits bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 656,65 Euro pro Monat.

Ihr Krankenkassenbeitrag in der GKV setzt sich als Existenzgründer wie folgt zusammen:
14,6% Von Bruttoeinkommen
1,7% Kassenabhängiger Zusatzbeitrag
3,4% Pflegepflichtversicherung (Sie haben Kinder) oder
4,0% Pflegepflichtversicherung (Sie haben keine Kinder)

Als Existenzgründer und Selbständiger in jungen Jahren stehen oft die Kosten im Vordergrund. 656,65 Euro Monatsbeitrag ist für Existenzgründer sehr viel Geld. Versichert sich der Existenzgründer privat, so spielt das Einkommen keine Rolle. Alter, Gesundheitszustand und gewählte Leistungen hingegen spielen eine Rolle.

Als 23-Jähriger Selbständiger kann man bereits Tarife mit 150 Euro monatlichen Kosten wählen. Im Vergleich zur GKV ist das eine Ersparnis von über 500 Euro monatlich. Hier ist es verständlich, dass sich viele Existenzgründer für die private Krankenversicherung entscheiden. Zudem kann man sich frei für Basistarif, Einsteigertarif oder Standardtarif entscheiden, wenn man die Kosten noch etwas weiter senken will.

Wie hoch ist der Maximalbetrag in der GKV (GKV-Höchstsatz) für Existenzgründer ?

Maßgeblich für den Maximalbetrag ist die Beitragsbemessungsgrenze. Bis zu dieser Einkommensgrenze steigt ihr Krankenkassenbeitrag prozentual an. Für das Jahr 2024 ist die Beitragsbemessungsgrenze 5175 Euro pro Monat.
755,55 Euro Krankenkassenbeitrag
87,87 Euro Zusatzbeitrag der Krankenkasse
175,95 Euro Pflegepflichtversicherung (mit Kindern)
207 Euro Pflegepflichtversicherung (ohne Kinder)

Gesamtbetrag: 1019,48 Euro

Hat der Existenzgründer Kinder und liegt über der Beitragsbemessungsgrenze von 5175 Euro Bruttoeinkommen pro Monat, so zahlt er in der gesetzlichen freiwilligen Krankenversicherung einen Betrag von 1019,48 Euro monatlich. Für viele Selbständige und Existenzgründer ist das nicht zu stemmen. Es handelt sich fast um eine zweite Steuer.

Wann kann man eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung als Gründer in Betracht ziehen?

Vorerkrankungen

Hat der Gründer gewisse Vorerkrankungen, so führt dies unweigerlich zu höheren Beiträgen und zu Risikozuschlägen. Die GKV kann hier die günstigere Variante sein, da der Gesundheitszustand keine Rolle spielt. Man kann bei privaten Krankenversicherung Probeanträge stellen und so prüfen ob der Gesundheitszustand zu weit höheren Beitragen führen würde.

Gründer über 55 Jahre alt

Wechseln Sie mit über 55 Jahren in die private Krankenversicherung, so ist eine Rückkehr ausgeschlossen. Es kann aber sein, dass Sie gerne zurückkehren möchten. Nämlich dann wenn die Beiträge im Alter sehr stark steigen. Hier sollte man sich genau informieren, auf Familiensituation und vor allem Einkommenssituation im Alter achten.

Existenzgründer mit Familie

Hat man eine Familie mit Kindern und einen Ehepartner, so kann man diese Familienmitglieder kostenlos in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. In der privaten Krankenversicheurng ist dies nicht möglich. Für jedes einzelne Familienmitglied muss ein eigener Beitrag gezahlt werden.
Kinder können bereits ab 100 Euro monatlich versichern werden. Ehepartner meist ab 250 Euro. Ist der Ehepartner berufstätig, so ist er ind er Regel gesetzlich krankenversichert und der Existenzgründer muss nicht für die Krankenversicherung vom Ehepartner aufkommen.

Fazit:

Ob Sie sich als Existenzgründer privat oder gesetzlich versichern sollten hängt von individuellen Faktoren ab. Einkommen, Familienstatus und wie sich jener verändern soll, ob Kinder vorhanden sind.
Auch das individuelle Sicherheitsdenken spielt eine Rolle. Verdienen Sie irgendwann nicht mehr soviel als Existenzgründer, so steigen ihre Krankenversicherungsbeiträge in der PKV trotzdem.
Für viele ist es einfach ein gutes Gefühl zu wissen, dass dies in der GKV nicht so ist.