Versicherungspflichtgrenze 2024

Die Versicherungspflichtgrenze/Jahresentgeltgrenze (JAEG) 2024 beträgt 69.300 € brutto pro Jahr bzw. 5.775 € im Monat.

Sie gilt für Arbeitnehmer/Angestellte. Jeder Angestellte, dessen Einkommen diese Grenze übersteigt, kann sich privat versichern. 2021 und 2022 lag die Versicherungspflichtgrenze bei 64.350 Euro brutto pro Jahr bzw. 5363 € brutto pro Monat.

Für Selbständige, Freiberufler, Ärzte, Beamte und Studenten gilt diese Grenze nicht. Diese dürfen sich auch so privat versichern.

Gutverdiener wählen tendenziell immer die PKV, da sie einfach viel bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Wäre ein gut verdienender Angestellter inn der gesetzlichen Krankenversicherung, so würde er (mit Arbeitgeberanteil) ca. 1000 € monatlich bezahlen, aber die selbe Gesundheitsleistung erhalten wie jeder.

In der PKV hingegen bekommt er einen sehr guten Tarif mit Leistungen zu Hauf.

Wie hoch war die Jahresentgeltgrenze in den vergangenen Jahren ?

2024: 5775 € pro Monat, 69.300 € jährlich

2023: 5550 € pro Monat, 66.600 € jährlich

2022: 5363 € pro Monat, 64.350 € jährlich

2021: 5363 € pro Monat, 64.350 € jährlich

2020: 5213 € pro Monat, 62.550 € jährlich

2019: 5063 € pro Monat, 60.750 € jährlich

2018: 4950 € pro Monat, 59.400 € jährlich

2017: 4800 € pro Monat, 57.600 € jährlich

2016: 4688 € pro Monat, 56.250 € jährlich

2015: 4575 € pro Monat, 54.900 € jährlich

Für wen gilt die Jahresentgeltgrenze 2024?

Arbeitnehmer/Angestellte und angestellte Ärzte ab 69.300 € Jahresbruttoeinkommen .

Für wen gilt die Jahresentgeltgrenze nicht?

Niedergelassene Ärzte, Studenten, Selbständige, Freiberufler, Unternehmer, Beamte, Kinder, hausmänner und Hausfrauen.

Wo ist der Unterschied der Versicherungspflichtgrenze zur Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt den maximalen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der GKV bemisst sich der Beitrag zur Krankenversicherung am Einkommen.

Wie lange muss mein Einkommen als Angestellter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschreiten um in die PKV zu dürfen?

Früher waren es 3 Jahre. Jetzt genügt bereits die Aussicht die Grenze in den nächsten 12 Monaten zu überschreiten.

Was für Gelder werden zur Berechnung der Versicherungspflichtgrenze herangezogen?

Neben dem Bruttojahreslohn sind auch Einmalzahlungen enthalten.

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen, Sachbezüge, Vermögenswirksame Leistungen.

Warum steigt die Versicherungspflichtgrenze jedes Jahr?

Die Jahresentgeltgrenze orientiert sich an der Gehaltsentwicklung des Vorjahres. Diese Gehaltsentwicklung ist die Messlatte. Sinken die Gehälter, so ist auch möglich, dass die Versicherungspflichtgrenze sinkt.

Theoretisch könne jemand, dessen Gehalt einige Jahre nicht steigt und er deswegen die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet, wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen.