PKV Tarifwechsel oder Anbieterwechsel

Natürlich hat man auch in der privaten Krankenversicherung das Recht den Anbieter oder den Tarif zu wechseln. Man ist mit den Leistungen unzufrieden, ist unterversorgt oder übersorgt. Oft ist der Grund für einen Wechsel-Wunsch der zu hohe Beitrag. Jeder kennt den Ärger, dass pünktlich zum Jahreswechsel ein Schreiben mit einer Beitragserhöhung im Briefkasten landet. 2024 ist knapp die Hälfte der Privatversicherten von Beitragserhöhungen betroffen. Die Beiträge werden im Schnitt um gut 7 Prozent steigen ud somit somit besonders hoch. Zwischen 2004 und 2024 sind die Beitragseinnahmen der privaten Krankenversicherung im Schnitt um 2,8 Prozent gestiegen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sogar um 3,2 Prozent.

Viele Versicherte fragen sich welcher Wechsel die größten Vorteile mit sich bringt. Der Anbieterwechsel oder nur ein Tarifwechsel innerhalb der Tarifstruktur des bisherigen Anbieters.

Wie kann man den PKV-Anbieter wechseln ?

Der private Krankenversicherungsvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Endes eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr ist meist auch das Kalenderjahr. Ist das Versicherungsjahr nicht das Kalenderjahr, so ist das Versicherungsjahr maßgeblich. Würde das Versicherungsjahr am 30.11. enden, so muss man spätestens zum 30.08. gekündigt haben.

In manchen PKV-Verträgen gibt es eine sogenannte Mindestversicherungsdauer. Diese geht ein bis zwei Jahre. Hat man so einen Vertrag, so kann man frühestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestversicherungsdauer kündigen. Bei Beitragserhöhungen hat man allerdings ein generelles Sonderkündigungsrecht. Bis zu 2 Monate nach Erhalt der Beitragserhöhung in Form einer Mitteilung kann gekündigt werden. Der Vertrag würde dann genau zu dem Zeitpunkt enden an dem die Beitragserhöhung wirksam wird.

Eine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen. Gerne als Einschreiben mit Rückschein. Zur Wahrung der Kündigungsfrist sollte man beachten, dass der Zeitpunkt an dem de reigene Versicherer die Kündigung erhält, relevant ist. Es gilt nicht der Versendezeitpunkt. Ist eine Kündigung sehr dringend, so kann man vorab der Fax kündigen.

Da in Deutschland eine Versicherungspflicht gilt, muss ein Versicherungsverhältnis nahtlos ohne Unterbrechung in ein anderes weitergeführt werden. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Man muss bei der alten Versicherung nachweisen, dass man eine neue Versicherung gefunden hat.

Hierzu muss der neue PKV-Anbieter den Versicherungsantrag angenommen haben. Es besteht für private Versicherungsunternehmen kein Zwang jemanden aufzunehmen.

Vor der Aufnahme kommt es beim neuen PKV-Anbieter zu einer Gesundheitsprüfung. Dies ist ein umfangreicher Fragenkatalog welcher vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten ist. Beantwortet man Gesundheitsfragen auf Versehen falsch, so kann es zu Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen kommen.

Beantwortet man Gesundheitsfragen ganz bewusst mit Täuschung falsch, so kann es je nach Schwere dazu kommen, dass der ganze Vertrag ungültig wird, gekündigt wird und sämtliche Leistungen der Versicherung zurückgefordert werden. Unrichtig beantwortete Fragen in der Gesundheitsprüfung haben somit gravierende Folgen.

Bei ernsten Vorerkankungen und hohen Gesundheitskosten, die von Seiten der Versicherung zu erwarten sind, kann es zu einer Ablehnung des Krankenversicherungsantrags kommen. In der Regel jedoch kommt es zu Risikozuschlägen und evtl. Leistungsausschlüssen im Versicherungsschutz. Durch eine erneute Gesundheitsprüfung und eventuellen Leistungsausschlüssen kann es dazu kommen, dass die neue Versicherung entweder teurer ist oder viel weniger Versicherungsschutz bietet.

Altersrückstellungen können teilweise auf das neue Versicherungsverhältnis übertragen werden. Meist sind das die Altersrückstellungen, die man angesammelt hat wenn man die ganze Zeit im Basistarif versichert gewesen wäre. Der Rest kommt dem Versicherten-Kollektiv des alten Anbieters zu Gute und geht somit verloren.

Dies ist ärgerlich, denn die Altersrückstellungen sollen gerade im Alter für Beitragsstabilität sorgen.

In einen anderen Tarif der eigenen private Krankenversicherung wechseln

Versicherte können bei ihrer Versicherung jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigen Leistungen wechseln. Man muss auch nicht kündigen oder eine Frist wahren. Eine Mitteilung an die Versicherung genügt. Meist wird diese dann Vorschläge unterbreiten. Der Vertrag wird einfach umgestellt. Altersrückstellungen bleiben natürlich auch vollständig erhalten.

Dieser Wechsel ist allerdings nur unproblematisch wenn gleichwertige oder geringere Leistungen angeboten werden.

Beispiel: Die 350 € Krankenversicherung mit 150 Euro Eigenbeteiligung ist dem Versicherten zu teuer. Deswegen wechselt er in einen gleichwertigen Tarif mit 1000 Euro Eigenbeteiligung. Der neue Tarif kostet 180 Euro monatlich. Der Tarif gilt als „geringere Leistung“, da man selbst eine höhere Eigenbeteiligung zahlt.
Möchte man nun nach einigen Monaten oder Jahren wieder in seinen alten Tarif zurück wechseln, so ist das nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Es kann somit sein, dass der alte Tarif teurer ist als wenn man niemals gewechselt hätte.

Zusätzliche Leistungen, bessere Leistungen und eine Senkung der Eigenbeteiligung würde bedeuten, dass man eine erneute Gesundheitsprüfung vornehmen lassen muss. Dann ist der neue aktuelle Gesundheitsstatus maßgebend. Dies kann ein finanzielles Eigentor sein.

Welcher Wechsel ist nun zu bevorzugen ?

Ist man schon länger bei seiner privaten Krankenversicherung, so lohnt ein Wechsel meist nicht. Die Altersrückstellungen gehen zum Teil verloren. Diese müssten bei der neuen Versicherung erst einmal aufgebaut werden. Das Eintrittsalter bei seiner neuen Versicherung wäre wesentlich höher bei der neuen PKV. Das hat Auswirkungen auf Prämienkalkulation und Beitrag.
Der Gesundheitszustand ist mit zunehmendem Alter meist schlechter. Somit muss man beim neuen Anbieter mit Risikozuschlägen oder gar Leistungsausschlüssen rechnen.

Ist der Gesundheitszustand allerdings so gut wie bei Eintritt in seine alte Privatversicherung und es ergeben sich sehr hohe Preisvorteile, die nicht in Risikozuschläge und Leistungausschlüsse münden, so kann sich ein Wechsel doch noch lohnen. Man hat die Möglichkeit bei Krankenversicherungen Vorab-Anfragen bzw. Probeanträge zu stellen. Hier muss man auch nicht angeben ob man schon einmal bei einer privaten Krankenversicherung abgelehnt wurde.

Es gilt: Je jünger und gesünder man ist und je geringer die aufgebauten Altersrückstellungen sind, desto mehr kann sich ein Anbieterwechsel in jungen Jahren lohnen.

PKV Beitrag senken durch Erhöhung des Selbstbehalts

Als Privatversicherter kann man sich an seine Versicherung wenden und um eine Erhöhung des Selbstbehalts bitten. Die Versicherung leistet erst ab dem Selbstbehalt. Erhöht man seinen Selbstbehalt von 150 Euro auf 1000 Euro pro Jahr, so muss man seine Arztrechnungen in Höhe von 1000 Euro erst einmal selbst zahlen. Erst ab dem 1001. Euro leistet die private Krankenversicherung.
Da die Versicherung im Schnitt viel weniger bezahlen muss, sind Tarife mit hohem Selbstbehalt auch günstiger. Es ist somit eine schnelle Möglichkeit den Beitrag zu halbieren.

Achtung: Man sollte prüfen ob man die 1000 Euro für eine teure Untersuchung aufbringen kann. Denn die Versicherung leistet jetzt ja viel später. Möchte man seinen Selbstbehalt wieder verringern (was für die PKV höhere Kosten bedeutet), so fällt wieder eine Gesundheitsprüfung an.

Den Selbstbehalt kann man nicht von der Steuer absetzen.